Niessl: "Grundsätzlich hoffen wir natürlich, dass ab Anfang April wieder Normalbetrieb herrschen wird."

Foto: BSO/Leo Hagen

Absagen, Verschiebungen, Geisterspiele – das strukturierte Sportprogramm wird auch in Österreich spätestens seit dem am Dienstag von der Bundesregierung herausgegebenen Erlass zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie durcheinandergewirbelt. Eine logische Folge sind finanzielle Einbußen der Klubs und Verbände. Sport Austria (Bundes-Sportorganisation) pocht auf eine politische Reaktion.

"Der Sport darf keinen Schaden erleiden", sagte Sport-Austria-Präsident Hans Niessl im Gespräch mit der Austria Presseagentur (APA). "Ich fordere, dass es eine Entschädigung für den Sport und die Vereine gibt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit spielen müssen oder überhaupt absagen müssen." Der 68-Jährige betonte aber auch, dass er Verständnis für die von der Politik gesetzten Maßnahmen habe.

Evaluieren

Aber so, wie die Wirtschaft Unterstützung bekomme, müsse das auch bei der Kultur und dem Sport der Fall sein. Schon allein deswegen, damit der Sport auch Aufgaben wie Gesundheitsprävention und die Förderung des Breiten- und Spitzensports weiter wahrnehmen kann. Schon vor dem Herauskommen des Erlasses seien diverse Gespräche in diese Richtung geführt worden. Nun aber wird es konkreter.

Sport Austria plant, sich in dieser Causa mit Dach- und Fachverbänden kurzzuschließen, um den Status quo zu evaluieren. "Es wird dann eine gemeinsame Forderung geben, die an die zuständigen Stellen, die Regierung weitergeleitet wird", erläuterte Niessl. Der ehemalige burgenländische Landeshauptmann geht davon aus, dass es in rund zehn Tagen eine Linie der Sport-Verantwortungsträger geben könne.

Versicherungen und Dauer

Zur Anwendung kommen könnte auch das Epidemie- und Seuchengesetz, in dem es im Paragraf 32 um die Vergütung für einen Verdienstentgang geht. Entschädigungen gebe es demnach unter anderem, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt worden ist. Darüber hinaus trifft es aber vor allem auch zu, wenn ein Unternehmen in seinem Betrieb beschränkt oder gesperrt wird.

Freilich sei laut Niessl auch noch zu prüfen, was eventuell ohnehin über Versicherungen abgedeckt sei. "Wenn etwas von Versicherungen abgedeckt ist, würde sich eine Forderung natürlich reduzieren", führte Niessl aus. Wichtig sei auch, wie lange die Einschränkungen beziehungsweise Beeinträchtigungen dauern. Niessl: "Grundsätzlich hoffen wir natürlich, dass ab Anfang April wieder Normalbetrieb herrschen wird."

Juristisch klären

Noch davor gebe es aber auch juristisch einiges zu klären. Vor allem müsse der Erlass in jedem Bundesland erst in einer Verordnung umgesetzt werden, bevor sich die Rechtsanwälte von Sport Austria mit diesem Thema beschäftigen können. Aber selbst für die Juristen bleiben in dieser neuen Thematik Fragen offen beziehungsweise herrschen unterschiedliche Ansichten, da es für diesen Bereich noch keine Rechtsmeinung gibt.

Sport Austria wollte daher noch am Mittwoch das Sportministerium mit der Bitte konfrontieren, binnen 24 Stunden eine Kompetenzstelle einzurichten, über die Sport Austria für die Sportverbände offene Fragen abklären kann. Denn nach Studium des Erlasses seien laut Sport Austria noch einige Punkte offengeblieben. (APA, 11.3.2020)