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Derzeit werden viele Flügen von den Airlines selbst annulliert oder die Kunden kostenlos auf andere Flüge umgebucht.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/Karen Ducey

Die WHO spricht nun bei Covid-19 von einer Pandemie, in Italien liegt das öffentliche Leben lahm, Österreich hat eine Reisewarnung ausgesprochen und ebenfalls Einschränkungen verhängt. US-Präsident Donald Trump kündigte ein drastisches Einreiseverbot für Europäer an: Die Maßnahme gilt für alle Personen aus dem Schengenraum ab Freitag, 23.59 Uhr (4.59 Uhr MEZ am Samstag). Passagiere, deren Flug aus Europa vorher startet, dürfen demnach noch einreisen. Was ist nun zu beachten?

Frage: Was ist wenn eine Airline, ein Hotel oder ein Reiseveranstalter Flüge, Übernachtungen oder ganze Reisen absagt?

Antwort: In diesen Fällen ist alles klar: Den Konsumenten muss das Geld zurückbezahlt werden. Das gilt auch für Konzerte, Theateraufführungen und sonstige Veranstaltungen, für die man bereits Karten erworben hat. Auch hier gilt: Das Geld gibt es zurückerstattet.

Frage: Ich habe eine Reise nach Italien gebucht. Wegen Covid-19 möchte ich die Reise nicht antreten. Kann ich stornieren?

Antwort: Ein Kunde kann eine gebuchte Reise grundsätzlich immer stornieren. Das ist aber oft mit Kosten verbunden. Je kürzer vor Antritt der Reise storniert wird, desto höher fallen üblicherweise die Stornokosten aus.

Frage: Für Italien gilt eine offizielle Reisewarnung. Müssen damit Reiseveranstalter das Storno akzeptieren, dürfen Kunden also keine Stornogebühr verrechnen?

Antwort: Die Reiseveranstalter würde fälschlich behaupten, man könne nur kostenlos von einer Buchung einer Pauschalreise zurücktreten, wenn das Außenministerium für das Zielgebiet eine Reisewarnung der höchsten Stufe ausspricht. Wenn das Außenministerium entsprechend warne, dann würden die Reiseveranstalter das in der Regel auch anerkennen und kostenlose Stornos oder Umbuchungen zulassen. Er habe durchaus Anfragen von Reisenden, die Probleme hätten, so Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Es sei aber zweifellos so, dass man, wenn man in den nächsten Tagen (bis Anfang April) abreisen sollte, kostenlos zurücktreten kann.

Frage: Welche Länder sind außer Italien von Reisewarnungen betroffen?

Antwort: Der Iran und Südkorea. Eine partielle Reisewarnung gilt für China.

Frage: Spricht das Außenministerium nur eine partielle Reisewarnung aus, ist man dann auf eine Kulanzlösung mit dem Reiseanbieter angewiesen? Und was sagen die Gesetze dazu?

Antwort: Die Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass man auch ohne Reisewarnung kostenlos von Reisen zurücktreten kann, wenn durch seriöse Medienberichte eine Gefahr gesehen wird, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht und bei der ein Verbraucher die Reise nicht antreten würde. Ist das nun derzeit weltweit der Fall? Ja, sagt Kolba. Das werde man wohl sagen können, seit die WHO von einer Pandemie spreche und man überall mit Quarantäne rechnen müsse.

Frage: Was nun Flüge betrifft, so werden ohnehin sehr viele von den Airlines selbst annulliert oder die Kunden auch kostenlos auf andere Flüge umgebucht. Unter welchen Voraussetzungen können aber Kunden ihre Flug-, Zug- oder Bustickets kostenlos stornieren?

Antwort: Wenn das Transportunternehmen die Reise nicht durchführt. Wohl auch, wenn man in den Zielstaat gar nicht einreisen darf. So wie dies in Kürze in den USA gilt für Reisende aus der Schengenzone gilt. Heißt konkret: Der kostenlose Reiserücktritt ist möglich.

Frage: Haben die aktuellen Einschränkungen Auswirkungen auf Europäer die schon in der USA sind?

Antwort: Derzeit könnte man wohl ausreisen. Wie es Ende Mai mit dem Virus und Flugverbindungen aussehe, wisse wohl niemand, so Peter Kolba. Auch die Frage, ob man sich darauf verlassen könne, wenn eine Airline sage, sie hole etwa jemand aus England im Falle von Flugstreichungen zurück, sei kaum zu beantworten. Wenn in England etwa auch Reisesperren verhängt würden, fragt sich ob die Flugzeuge landen können, so Kolba. (rebu, 12.3.2020)

Siehe dazu auch:

Urlaub stornieren wegen des Coronavirus? Was Reisende wissen müssen und beim Umbuchen oder in Fragen einer Reiseversicherung wissen müssen.

Wer eine Reise nicht antreten kann oder will, findet außerdem in diesem Live-Dokument nähere Informationen. Die Reiseplattform Omio schlüsselt darin auf, wie unterschiedliche Bus-, Bahn- und Fluglinien mit der aktuellen Situation umgehen.