Was die FPÖ von Innenminister Nehammer (ÖVP) wissen wollte, ist im Waffengebrauchsgesetz ohnehin klar geregelt.

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Wien – In Onlineforen gibt es mehrere Initiativen, die sich für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzen. Über #aufstehn sollen Bürgermeister ermutigt werden, sich selbst für die Aufnahme von Geflüchteten in ihren Gemeinden starkzumachen. Hilfsorganisationen, die Geld für Aktionen in Griechenland oder Syrien sammeln, treten auch für die Aufnahme von Flüchtlingen ein.

In einem offenen Brief appellieren Wissenschafter, Künstler, Juristen, Vertreter von NGOs und kirchlichen Einrichtungen an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), die Aufnahme von Geflüchteten, insbesondere von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die auf griechischen Inseln gestrandet sind, zu ermöglichen. Sie fordern darin "die Freiheit, unsere Menschlichkeit und Nächstenliebe leben zu dürfen".

Viele Österreicher würden angesichts der inakzeptablen Bedingungen auf den griechischen Inseln gerne helfen, "die Bundesregierung lässt dies aber nicht zu", heißt es in dem Brief, der von den Wissenschaftern Jörg Flecker, Ruth Wodak, Emmerich Tálos, Ruth Simsa und Alexander Behr initiiert wurde.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl sieht das anders. "Ihr seid bei uns nicht willkommen", postete er auf Facebook an "alle illegalen Migranten".

Seit Mittwoch ist ein Team von 13 Cobra-Polizisten mit zwei Drohnen, einer Nachtsichtausrüstung, Wärmebildkameras und einem gepanzerten Fahrzeug in Griechenland im Grenzschutzeinsatz.

Balkanroute ist geschlossen

Dazu nützten die Freiheitlichen die Sorgen rund um einen erneuten Flüchtlingsandrang, die es auch gibt, um Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Bundesrat mit einer dringlichen Anfrage zu löchern – und zwar wegen eines möglichen Waffeneinsatzes an Österreichs Südostgrenze. Mit 59 Fragen wollten sie unter anderem eruieren, ob es zur Abwehr illegaler Grenzübertritte erlaubt sein wird, Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschoße einzusetzen und ob man gegebenenfalls auch mit Schusswaffen die Grenze verteidigen würde. Genau das hatte Kickl unlängst eingefordert.

Was die Blauen – und erst recht Kickl als ehemaliger Innenminister – jedoch ganz genau wissen: Ein lebensgefährdender Einsatz von Schusswaffen ist für Polizisten im Waffengebrauchsgesetz unter Paragraf 7 penibel geregelt – und es gilt an der Grenze genauso wie auch tagtäglich im Landesinnern: Ein solcher ist nur angesichts (möglicher) schwerer Straftaten erlaubt – und darunter fallen keine illegalen Grenzübertritte, diese gelten als einfache Verwaltungsübertretung.

Neben Notwehr und Nothilfe ist auch für die Soldaten im Assistenzeinsatz sorgfältig geregelt, ob und welche Waffen sie im Ernstfall überhaupt einsetzen dürfen. Diese legen bei Anforderung des Militärs stets die jeweiligen Landespolizeidirektionen per Behördenweisung fest, und: Nicht nur Sturmgewehr und Pistole, auch Militärhunde und Pfefferspray gelten übrigens schon als Waffen.

Nehammer selbst erklärte im Bundesrat: Die Balkanroute sei ohnehin geschlossen. (Michael Völker, Nina Weißensteiner, 12.3.2020)