Michael Chalupka, evangelisch-lutherischer Bischof.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien – Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka spricht angesichts der Beibehaltung der Karfreitagsregelung von einem schmerzlichen Urteil. An Politik und Sozialpartner appellierte Chalupka am Freitag, eine Lösung zu finden. Außerdem hatte die Kirche bereits am Donnerstagabend angekündigt, über das Arbeits- und Sozialgericht erneut an den Verfassungsgerichtshof herantreten zu wollen.

Der Verfassungsgerichtshof hatte am Donnerstag entschieden, dass der Karfreitag – wie von ÖVP und FPÖ vor einem Jahr beschlossen – auch für Protestanten ein Arbeitstag bleibt. Gläubige, die sich am höchsten protestantischen Feiertag freinehmen wollen, müssen daher einen Urlaubstag nehmen. Einziges Zugeständnis bleibt, dass der Arbeitgeber den Urlaub – sofern er rechtzeitig angemeldet wird – nicht ablehnen darf.

Neuerliche Klage

"Der VfGH sieht den Karfreitag als reine Frage des Arbeitsrechts. Daher muss es Ziel sein, Lösungen auf Ebene der Sozialpartner und auf betrieblicher Ebene zu finden und möglichst viele Arbeitgeber dafür zu gewinnen, den Karfreitag freizugeben", appellierte Chalupka am Freitag. Die Entscheidung des VfGH sei für die evangelische Kirche schmerzlich, weil sie "wieder einmal" nicht gehört wurde und ihr selbst jegliches Recht abgesprochen wurde zu klagen.

Die Verfassungsrichter hatten die Beschwerde mehrerer Kirchen gegen die türkis-blaue Karfreitagsregelung zurückgewiesen, weil die Kirchen nicht klagsberechtigt sind. Die evangelische Kirche will die Causa daher nun mit einem einzelnen Arbeitnehmer erneut vor das Verfassungsgericht bringen. Er soll beim Arbeits- und Sozialgericht sein Recht auf einen Feiertag einklagen. Sollte das Gericht die Klage abweisen, hofft die Kirche auf einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH. (APA, 13.3.2020)