Netflix darf nicht willkürlich Preise erhöhen, entschied ein Berliner Gericht.

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Netflix darf nicht willkürlich Preise erhöhen – zumindest nicht in Deutschland. Dort hat das Berliner Kammergericht diese Praxis nämlich untersagt, wie heise.de berichtet. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen räume dem Streaming-Portal die Möglichkeit ein, den Preis ohne Begründung anzuheben. Laut dem Gericht handelt es sich hierbei aber um einen "unangemessenen Erhöhungsspielraum". Netflix will gegen das Urteil vorgehen, es ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Netflix genug Zeit für Kündigung

In den AGBs des US-Unternehmens findet sich folgende Formulierung: "Unser Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." 30 Tage vor der Änderung wird diese Erhöhung bekanntgegeben. Netflix behauptet, dass dies genug Zeit biete, das Abo rechtzeitig zu kündigen. Das Berliner Kammergericht sieht dies aber anders. Die Klausel soll nämlich die Preisanpassung "vollständig in das Belieben der Beklagten" stellen.

Preise zuletzt 2019 angehoben

Zuletzt erhöhte Netflix 2019 seine Preise in Österreich und Deutschland. Das "Basic"-Angebot blieb von der Änderung unberührt, es kostet weiterhin 7,99 Euro pro Monat. Allerdings wurden das "Standard (HD)" und "Premium Ultra HD" um einen beziehungsweise zwei Euro verteuert. Sie kosten nun 11,99 Euro und 15,99 Euro. Die Änderung betraf damals Neu- wie auch Bestandskunden. In Bälde startet in Österreich übrigens Disney+. Der Streaming-Dienst kostet 6,99 Euro pro Monat und jährlich 69,99 Euro.

Netflix braucht Milliarden für Eigenproduktionen

Netflix braucht Geld, um liefern zu können. Beim Kampf um die Streaming-Krone gelten Eigenproduktionen, sogenannte Originals, als Schlüssel zum Erfolg. Das können Dokus, Filme oder Talkshows sein, vor allem aber Serien. Um Apple, Disney und den Hauptkonkurrenten Amazon auf Abstand zu halten, muss Netflix Milliarden in Inhalte stecken. (red, 15.3.2020)