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Die Entschädigung der behördlich gesperrten Betriebe – wie beispielsweise Restaurants – für den erlittenen Verdienstentgang wurde gestrichen.

Foto: AP/Ronald Zak

Nach der Gesundheit rückt die Wirtschaft in den Fokus, denn das Coronavirus infiziert zusehends Betriebe und Arbeitsplätze. Beim Krisenmanagement läuft es diesbezüglich nicht mehr so reibungslos. Sebastian Kurz muss sich etwa die Frage gefallen lassen, warum noch am Freitag kürzere Öffnungszeiten von Restaurants und Bars ab Montag verkündet wurden, um zwei Tage später die Schließung der Gastronomie ab Dienstag zu verkünden. Die härtere Gangart bei den Sperren mag durchaus begründet sein, doch wenn fast täglich neue Einschnitte kommen, kann sich die Bevölkerung schwer darauf einstellen.

Ähnlich sieht es bei den Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft aus. Mit vier Milliarden Euro greift die Regierung vordergründig tief in die Tasche und Betrieben unter die Arme, und auch die einzelnen Instrumente stellen einen guten Mix dar. Das gilt in erster Linie für die Kurzarbeit, die sich schon in der Finanzkrise voll bewährt hat. Nun wurde die Regelung um einiges attraktiver gestaltet, sodass Grund zur Hoffnung besteht, dass viele Arbeitgeber die Beschäftigten zu einem guten Teil halten.

Angewiesen auf den guten Willen

Allerdings weist das Krisenpaket auch Defizite auf: Die Entschädigung der behördlich gesperrten Betriebe für den erlittenen Verdienstentgang etwa wurde mir nichts, dir nichts ausgehebelt. Damit hat der seit 1913 existierende Schutzschirm ausgerechnet in seiner ersten Bewährungsprobe ein ziemlich großes Loch abbekommen. Denn, ohne die neuen Hilfen geringschätzen zu wollen: Anspruch auf Unterstützung gibt es keinen. Die Antragsteller sind nun auf den guten Willen von Ministern und Behörden angewiesen. Dass diese ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen werden, davon sollte ausgegangen werden. Das ändert aber nichts daran, dass zwischen einem Anspruch und einem Versprechen Welten liegen.

Im Falle angeordneter Sperren wäre es mehr als geboten, die negativen Folgen zu kompensieren. Das gilt übrigens auch für die Lohnkosten, die bei einer behördlich verfügten Schließung zu ersetzen sind. Die Beweggründe für die Abkehr von der bisherigen Gesetzeslage sind nicht zuletzt seltsam, weil damit der Schulterschluss im Parlament gefährdet wird. Die Opposition hat das Maßnahmenpaket zwar insgesamt gestützt, bei der Abschaffung der Entschädigungspflicht durch den Bund aber Abänderungen verlangt. Sie wurde ignoriert. Die Regierung hat sich damit im Kampf gegen Corona einen ersten Fehltritt geleistet. (Andreas Schnauder, 15.3.2020)