Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung plant die EU-Kommission offenbar die Gründung einer eigenen europäische Behörde oder die Weiterentwicklung der Europäischen Bankenausichtsbehörde (EBA). Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" vom Montag. Die Ankündigungen finden sich im Aktionsplan gegen Geldwäsche, den die Kommission am 25. März präsentieren wird. Der "Süddeutschen" liegt der 14-seitige Entwurf vor.

Bislang überwachen nationale Behörden, ob sich Banken ausreichend dagegen wappnen, dass Gewinne aus dunklen Geschäften in den legalen Finanzkreislauf eingespeist werden. Doch diese gehen laut dem Papier der Kommission sehr unterschiedlich damit um. Bereits im vorigen Sommer veröffentlichte die Kommission eine Untersuchung dazu, die zeigt: Brüssels Vorschriften werden nicht in allen Staaten gleich hart angewandt, Zuständigkeiten sind zersplittert, die Zusammenarbeit zwischen Behörden ist manchmal ineffizient.

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Über die Danske Bank sollen 200 Milliarden Euro aus dubiosen Quellen ins Finanzsystem eingeschleust worden sein. Um das zu verhindern, erwägt die EU-Kommission eine eigene Anti-Geldwäsche-Behörde.
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In den vergangenen zwei Jahren wurden etwa Geldwäschefälle bei den skandinavischen Geldhäusern Swedbank, Nordea und Danske Bank bekannt. Über Letztere sollen allein 200 Milliarden Euro aus dubiosen Quellen ins Finanzsystem eingeschleust worden sein. Die Banken und die nationalen Aufsichtsbehörden hatten nicht genau genug hingeschaut, so die EU-Kommission.

Verordnungen statt Richtlinien

Auch deshalb gab es Ende des Vorjahrs ein Treffen der EU-Finanzminister, um Vorschläge zu entwickeln. Nun präsentiert die Behörde ihr Arbeitsprogramm; Gesetzesentwürfe sollen Anfang kommenden Jahres folgen, schreibt die "SZ". Bis 2023 sollen die Reformen in Kraft treten. Dabei ist die jüngste Gesetzesnovelle noch nicht lange her. Bis Jänner hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, die fünfte Geldwäscherichtlinie umzusetzen. Im Februar forderte die Kommission acht säumige Länder auf, dies endlich abzuschließen – der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren.

In dem Aktionsplan der Kommission heißt es nun lau "SZ", dass wichtige Teile der Richtlinie in eine EU-Verordnung umgewandelt werden sollen. Damit soll auch der Spielraum bei der Interpretation und Anwendung des Rechts eingeschränkt werden, die Verordnungen müssen die Regierungen nämlich eins zu eins umsetzen. Die Kommission schlage vor, dass manche Detailregelungen nicht als normales EU-Gesetz erlassen werden, sondern als Durchführungs- oder delegierte Rechtsakte. Dann hätten Europaparlament und Ministerrat dort wenig zu sagen.

Die staatlichen Aufseher würden weiter den Großteil der Arbeit erledigen, aber von der EU-Einrichtung überwacht werden und Anweisungen erhalten. Manche Banken könnten auch direkt der EU-Aufsicht unterstehen. Für diese neue Aufgabe würde entweder eine Behörde gegründet, oder die EBA würde gestärkt und fortentwickelt, schreibt die Kommission. Ist Letzteres der Fall, müsste allerdings die Führungsstruktur der EBA in Paris angepasst werden: In deren Verwaltungsrat sitzen Vertreter der nationalen Aufsichten – also jener Behörden, die von der EBA überwacht würden. (red, 16.3.2020)