Frage: Wie will der Staat zusätzliche Zivildiener mobilisieren?

Antwort: Manche durch Zwang, andere durch Aufrufe zur Freiwilligkeit. Junge Männer, die ihren Zivildienst eigentlich noch im Laufe des März hätten beenden sollen, bekommen einen neuen Zuweisungsbescheid und werden für (vorerst jedenfalls) drei weitere Monate verpflichtet. Auch jene, die im April oder Mai hätten aufhören sollen, müssen nun drei Monate länger dienen. Insgesamt betrifft das rund 4.500 Zivis. Der Verdienst in der Verlängerungszeit wird etwas besser sein als in der normalen Phase: Zusätzlich zur Grundvergütung von 370 Euro bekommt man nämlich 190 Euro monatlich als Zuschlag.

Rund 4.500 Männer werden zur Abmilderung der Folgen rund um das Coronavirus länger Zivildienst leisten müssen. Zudem sollen sich Ex-Zivis mit Erfahrung in der Kranken- und Altenbetreuung melden.
Foto: APA / Hans Klaus Techt

Frage: Was passiert mit Zivildienern, die in Einrichtungen (etwa Museen) arbeiten, die wegen der Corona-Sperren in den kommenden Monaten kaum mehr in Betrieb sind?

Antwort: Die werden ab sofort auf andere Stellen verteilt, wo sie benötigt werden.

Frage: Und wer soll freiwillig erneut Zivildienst ableisten?

Antwort: Prinzipiell kann sich jeder ehemalige Zivildiener unter 50 melden. Wer Interesse hegt, kann sich auch bei der Hotline 0800 500183 informieren, um die Eignung abzuklären. Außerdem will das Ministerium gezielt Ex-Zivis anschreiben, die in den vergangenen fünf Jahren in Bereichen tätig waren, die jetzt besonders belastet sind: etwa Rettungsdienst, Krankentransport, Altenbetreuung und Pflege.

Frage: Hat sich schon jemand bereiterklärt?

Antwort: Bis Montagmittag gab es rund tausend Meldungen, wie DER STANDARD aus dem Büro von Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erfuhr, die sich ob dieser Zahlen erfreut zeigte.

Frage: Verdient man als freiwilliger Zivildiener mehr als die zur Verlängerung verpflichteten?

Antwort: Ja. Das Minimum sind rund 1.300 Euro netto monatlich. Das Einkommen ist darüber hinaus danach gestaffelt, wie viel man im angestammten Job derzeit verdient.

Frage: Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich mich für die nächsten Monate als Zivildiener melde?

Antwort: Nein. Wenn man tatsächlich gebraucht wird und einen Zuweisungsbescheid erhält, muss man diesen dem Arbeitgeber vorlegen. Es gilt dann der Kündigungsschutz des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes. Nach der Beendigung des Zivildienstes kann man sofort wieder an den angestammten Arbeitsplatz zurückkehren.

Frage: Wie viele zusätzliche Zivildiener werden eigentlich insgesamt benötigt?

Antwort: Die Trägerorganisationen, zum Beispiel das Rote Kreuz, prüfen momentan ihren Bedarf und melden ihre Zahlen an die Zivildienstserviceagentur. Erst wenn diese Meldungen erfolgt sind, wird sich der Gesamtbedarf einigermaßen abschätzen lassen.

Frage: Und was ist, wenn sich weniger junge Männer melden als gebraucht werden?

Antwort: Rechtlich gesehen könnten dann auch Ex-Zivis, die jünger als 50 sind, zum außerordentlichen Zivildienst verpflichtet werden.

Frage: Können sich auch Frauen freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst melden?

Antwort: Nein, es gilt dasselbe wie beim regulären Wehrersatzdienst. Allerdings: Frauen, die freiwillig mithelfen wollen, können sich etwa an die Anlaufstelle "Team Österreich" wenden, wo ebenfalls zivile Aktivitäten in Zeiten des Coronavirus koordiniert werden.

Frage: Von den Zivildienern zum Militär: Wie viele Kräfte des Bundesheeres sollen für die Bewältigung der Corona-Krise zum Einsatz kommen?

Antwort: Derzeit werden Soldaten schon zu Unterstützungsleistungen in den Lagern der Lebensmittelketten herangezogen, bei Rewe etwa helfen aktuell 337 Mann aus. Allerdings gilt das nicht als Assistenzleistung für das Innenministerium, denn derzeit nehmen diese Hilfe ja private Versorger in Anspruch. Bedeutet daher: Die Unternehmer müssen für den Einsatz des Militärs selbst aufkommen. Bei den Grenzkontrollen zur Eindämmung der Epidemie läuft bereits ein Assistenzeinsatz für das Innenressort. Bis Ende Mai sollen zur Unterstützung der Exekutive insgesamt rund 3.200 Kräfte des Bundesheeres gestellt werden – die höchstwahrscheinlich in Assistenz für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung zum Einsatz kommen.

Frage: Sind das lauter Grundwehrdiener, die nicht abrüsten dürfen?

Antwort: Nein. Dieses Kontingent besteht aus einem Mix aus Berufssoldaten und Grundwehrdienern. Ein Teil der Rekruten ist derzeit im vierten bis sechsten Ausbildungsmonat, der andere Teil besteht eben aus jenen jungen Männern, die dann quasi im siebten und achten Ausbildungsmonat sind, weil sie wegen der Corona-Krise zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht abrüsten durften.

Frage: Was ist mit der Miliz?

Antwort: Ihre Teilmobilmachung soll mit Ende Mai erfolgen, weil dann jene Grundwehrdiener, deren Abrüstung nach Paragraf 23a des Wehrgesetzes sistiert wurde, ihren Dienst absolviert haben. Danach braucht es mehr Soldaten – deswegen will man dann rund 2.000 Milizsoldaten einberufen.

Frage: Für welche Assistenzleistungen sollen die Soldaten überhaupt eingesetzt werden?

Antwort: Das erarbeiten gerade die Stäbe im Innenministerium, die dann ein entsprechendes Ansuchen an das Verteidigungsressort stellen. Grundsätzlich gilt, dass im Zuge der Corona-Krise Soldaten im Landesinnern für alle Aufgaben von Polizisten herangezogen werden können, wenn die Exekutive an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Darunter fiele der Schutz kritischer Infrastruktur wie etwa von Botschaften, Supermärkten, Spitälern – oder zum Beispiel auch die Abriegelung von besonders virusbelasteten Bezirken. Sobald ein offizieller Plan steht, wollen beide Ministerien die Öffentlichkeit rasch informieren. Im Gespräch war zu Wochenbeginn, dass wohl die Exekutivkräfte im abgeriegelten Tirol am raschesten mehr Soldaten benötigen. Dort überwachten bereits 30 Soldaten zusammen mit der Polizei die Rückreise von ausländischen Gästen aus dem Paznauntal und St. Anton am Arlberg. (Theo Anders, Nina Weißensteiner, 16.3.2020)