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Yoga würde vielleicht dem einen oder anderen bei der Entspannung helfen. Nur damit ist vorübergehend Schluss.

Foto: Reuters/INTS KALNINS

Wien – Tina Z. ist verzweifelt. Die Logopädin hatte große Hoffnungen in das von Regierung und Parlament am Wochenende durchgepeitschte Corona-Hilfspaket im Volumen von vier Milliarden Euro gesetzt. Nun aber muss die Logopädin mit Kassenvertrag erkennen, dass sie auf dem Großteil der Kosten ihrer Praxis sitzenbleibt.

Vorerst zumindest, denn bis auf eine haben all ihre Klienten ihre Therapietermine storniert. Es kommt kein Geld mehr herein. Die Kosten für ihre Angestellte laufen allerdings weiter, die Miete ist ebenso zu bezahlen wie die Leasingraten für das Auto, das sie angeschafft hat, um Hausbesuche abstatten zu können. Gleiches gilt für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, auch sie sind ohne Patienten auf Dauer nicht zu stemmen.

Entschädigungen dringend gesucht

Nun sei mit dem neuen Corona-Hilfsfonds-Gesetz auch noch das Epidemiegesetz außer Kraft gesetzt, das immerhin Entschädigungen im Fall einer behördlichen Schließung in Aussicht gestellt hatte, beklagten auch die Oppositionsparteien. Das stimme so nicht, stellt die Vorsitzende der Grünen Wirtschaft, Sabine Jungwirth, klar. Genau für diesen Fall werde der Corona-Härtefonds eingerichtet, sagt die auf EPU spezialisierte Wirtschaftsfunktionärin der Grünen. Das Epidemiegesetz hätte Einpersonen- und Kleinstunternehmen (EPU) auch nicht geholfen. Denn selbiges sieht Entschädigungen nur für jene Unternehmen vor, die behördlich geschlossen werden, etwa weil von ihnen eine Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Das sei bei der aktuellen Corona-Krise nicht direkt der Fall. "Würde man gemäß Epidemiegesetz entschädigen, wäre das außerdem unfair", sagt Jungwirth, "weil man zum Beispiel ausländische Ketten wie Starbucks und Co mitfinanzieren müsste."

Zuschüsse ohne Rückzahlung

Im Gegensatz zu internationalen Ketten könnten sich hiesige Mikrobetriebe mit dünner Eigenkapitaldecke von ihren ausländischen Müttern keine Unterstützung holen. Die vom neuen Corona-Härtefonds gewährten Zuschüsse müssten nicht zurückgezahlt werden, kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Montagabend in der "ZiB spezial" erste Details des Härtefonds an. Derzeit würden gerade die Kriterien der Vergabe ausgearbeitet.

Mühsam bleibt der Weg für EPUs trotzdem: bei der Finanz Zuschüsse aus dem Härtefonds beantragen, Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice zur Kurzarbeit anmelden und die Reduktion der Geschäftsmiete prüfen. Rechtsexperten raten, in einem ersten Schritt die Miete im Ausnahmefall Corona nur mehr mit Vorbehalt zu zahlen. (Luise Ungerboeck, 17.3.2020)