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Betreiber dürfen während der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bestimmte Anwendungen drosseln. Etwa Streaming ist besonders datenintensiv.

Foto: ap/amendola

Ein Nebeneffekt der aktuellen Ausgangsbeschränkungen: Ganz Österreich ist im Internet unterwegs. Wenig verwunderlich ist, dass die Datennutzung entsprechend massiv in die Höhe schnellt und User vermehrt über ein langsames Netz klagen. Gerade für jene, die im Homeoffice arbeiten, dürfte das für ziemlichen Ärger sorgen, wenn plötzlich die Stimme des virtuellen Gegenübers während der Videokonferenz stockt oder sich der Besuch einer notwendigen Webseite zu einer Geduldsprobe entwickelt.

Prioritäten setzen

Auch die Mobilfunker haben mit der steigenden Nachfrage zu kämpfen. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich nun in der Ausnahmesituation mit einem Schreiben an Telekomanbieter, das dem STANDARD vorliegt, geäußert – und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, die für Einschränkungen bei Usern sorgen könnte, erlaubt, vorübergehend Maßnahmen zu setzen, die dem entgegenwirken.

Konkret könnten fortan bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden – das würde bedeuten, dass sie nur mehr gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen. Allerdings darf dies nur für Dienstklassen geschehen, also zum Beispiel alle Streamingdienste, nicht aber einzelne Angebote.

Netzneutralität verbietet Bevorzugung bestimmter Datenpakete

Normalerweise dürfen Telekomanbieter nicht einfach bestimmte Dienste bevorzugen: Das sieht die Netzneutralität vor, die erstmals 2016 eingeführt wurde und aktuell auf EU-Ebene evaluiert wird. Demnach müssen alle Datenpakete im Netz gleich behandelt werden. Heißt: Würde ein Nutzer etwa ein Video auf Facebook schauen, dürfte dies nicht mit einer höheren Geschwindigkeit übertragen werden als etwa der Besuch eines Artikels bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia.

Aufgrund der aktuellen Situation gewährt die RTR nun temporär, dass die strengen Regeln im Fall der Fälle umgangen werden dürfen. Ob es sich um eine Notfallsituation handelt, beurteilen die Telekomanbieter selbst. Allerdings gibt es Vorgaben: So müssten laut dem vom Telekom-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer verfassten Schreiben "objektiv nachvollziehbare, messbare Kriterien" angewandt werden, um das Erfordernis im Einzelfall und auf Nachfrage nachweisen zu können.

Auch verlangt die Behörde, dass geplante Maßnahmen noch am selben Tag bei ihr gemeldet werden – mit Informationen dazu, wie genau vorgegangen wurde, welche Auswirkung das voraussichtlich haben wird und wie lange die Einschränkung bestehen wird. Eine Steuerung des Datenverkehrs, die "über das notwendige und erforderliche Ausmaß" hinausgeht, sei ausdrücklich verboten.

Klassenbasierte Einschränkung

Eine Einschränkung darf dabei nur klassenbasiert passieren. Demnach können zwar beispielsweise Streamingdienste gedrosselt werden – dann aber nur alle. Entsprechend dürfte etwa Netflix nicht langsamer erreichbar sein als die ORF-TVthek. Der Datenschutzrechtler Thomas Lohninger von Epicenter Works begrüßt das Vorgehen der RTR im STANDARD-Gespräch – man könne ihr sehr "dankbar" dafür sein, dass sie die Rechtslage klarstelle und damit Netzüberlastungen verhindere.

Thomas Lohninger zu dem Schreiben der RTR.

Die ISPA, der Verband der österreichischen Provider, zu dem etwa "3" und T-Mobile gehören, begrüßt in einer Aussendung an den STANDARD die Stellungnahme der RTR. "Gerade jetzt sind die Menschen darauf angewiesen, dass das Internet wie gewohnt funktioniert", sagt Generalsekretär Maximilian Schubert. Die RTR setze diesen Schritt nicht leichtfertig und habe strenge Vorgaben genannt. "Ein stabiles Netz in Krisensituationen ist es wert, vorübergehend derartige Maßnahmen zu setzen, speziell da der Großteil der Nutzerinnnen und Nutzer diese beim Surfen nicht bemerken wird."

Mobilfunker: Genug Kapazitäten

In den vergangenen Tagen haben Telekomanbieter, wie A1 oder "3" mehrfach betont, dass es genügend Internetkapazitäten gebe und diese auch ausgebaut würden. Auch halte die Infrastruktur eine Zunahme an Streamingnutzung aus. Netflix, die ORF-TVthek und andere Anbieter passen die Qualität der Videostreams nämlich an die Bandbreite an. Viele Dienste schaffen auch bei geringer Bandbreite eine hohe Auflösung, weil sie die Streams komprimieren. Am Dienstag sagte "3"-Chef Jan Trionow, dass "Zurückhaltung beim Videostreamen" nicht nötig sei. Die RTR erklärt auf STANDARD-Anfrage: "Derzeit geben die Netzauslastungszahlen keinen Hinweis darauf, dass von dem in der EU-Verordnung eingeräumten Recht auf Drosselung von bestimmtem Verkehrsarten Gebrauch gemacht werden könnte."

Nicht nur hierzulande

Auch in der Schweiz wird aktuell das Netz aufgrund der Pandemie in die Knie gezwungen. Der Bundesrat erwägt, Videostreaming gänzlich zu blockieren. Gespräche zwischen Netzbetreibern und Bund sind dort offenbar am Laufen, unterdessen werden Nutzer dazu aufgefordert, Anwendungen, die besonders datenhungrig sind – wie eben Videostreaming –, nur sparsam zu nutzen. (Muzayen Al-Youssef, Markus Sulzbacher 18.3.2020)