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Wer es bis auf den Wiener Flughafen geschafft hat, der oder dem steht auf jeden Fall noch eine Heimquarantäne ins Haus.

Foto: AP / Ronald Zak

47.000 Österreicherinnen und Österreicher befinden sich nach Angaben des Außenministeriums (BMeiA) vom Dienstag trotz der global grassierenden Corona-Epidemie noch im Ausland – in insgesamt mehr als 100 Ländern von Argentinien bis Zypern. Zwar ist längst eine umfangreiche Rückholaktion angelaufen, zahlreiche Menschen befinden sich zur Stunde aber noch weit entfernt von jenen Flughäfen in Gebieten, die von den eigens angemieteten Austrian-Airlines-Maschinen angeflogen werden. Leser haben sich zudem mit der Frage beim STANDARD gemeldet, ob sie bei den Heimholungsflügen auch ohne österreichischen Pass mitgenommen werden, wo sie doch teils seit Jahrzehnten hierzulande zu Hause sind.

Frage: Gilt die Rückholaktion auch für Menschen ohne Staatsbürgerschaft, aber mit Aufenthaltstitel?

Antwort: "Menschen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich werden mitgenommen", klärt BMeiA-Sprecher Peter Guschelbauer. Allerdings nur dann, wenn im Flugzeug noch freie Plätze verfügbar sind, was auch für EU-Bürger gilt. "Österreichische Staatsbürger haben hier Priorität", so Guschelbauer.

Frage: Soll man sich auf eigene Faust zu einem der Flughäfen aufmachen, die vom Außenministerium als Abflugorte der Sondermaschinen genannt wurden?

Antwort: Klare Antwort von Peter Guschelbauer: nein. Zuallererst, so die offizielle Parole, solle man sich bei der Reiseregistrierung anmelden, dann bei der Hotline des Außenministeriums melden. Dort bekomme man dann – jedenfalls in der Theorie – aktuelle Hinweise über geplante Rückholungsflüge und freie Plätze. "Wer die Möglichkeit hat, sich selbst einen Flug nach Österreich oder Europa zu organisieren, soll dies aber tun", rät Guschelbauer.

Frage: Kann man nicht einfach eine Maschine aus einem anderen EU-Land besteigen?

Antwort: Das Außenministerium arbeitet derzeit an möglichen Kooperationen mit den EU-Partnern. Grundsätzlich, so Guschelbauer, können Österreicher, sofern es freie Plätze gibt, durchaus auch Flüge anderer EU-Staaten nutzen.

Frage: Wer organisiert denn die Flüge, wenn für eine Destination keine gesonderte Maschine vorgesehen ist?

Antwort: Wenn möglich, am besten der oder die Reisende selbst. Als besonders dringlich wird vom Außenministerium die Situation von Reisenden eingeschätzt, die sich in Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine aufhalten. Österreicher dort sollen sich möglichst unmittelbar auf die Heimreise begeben – privat, wie es heißt. Die Landeerlaubnis für Flüge aus diesen Staaten endete planmäßig noch am Mittwoch. Auch Urlauberinnen und Urlaubern in der Türkei wird dringend geraten, ihren Aufenthalt unverzüglich abzubrechen und mit dem nächstmöglichen Flug auszureisen.

Frage: Was ist, wenn eine Österreicherin oder ein Österreicher im Ausland an Covid-19 erkrankt ist?

Antwort: Wer im Ausland so wie etwa mehrere Dutzend Landsleute im ägyptischen Badeort Hurghada unter Quarantäne steht oder gar selbst bereits erkrankt ist, wird – jedenfalls vorerst – nicht ausgeflogen. "Sie müssen die von den lokalen Behörden verhängte Quarantänezeit absitzen", so BMeiA-Sprecher Guschelbauer. Wer es zum Flughafen schafft und mit staatlicher Hilfe zurückfliegen will, werde "ausnahmslos auf Covid-19 getestet, bevor er an Bord gelassen wird". Und auch jene, die in Wien-Schwechat landen, erwartet zurück in der Heimat eine veritable Ausnahmesituation. Nach einem Gesundheitscheck am Flughafen haben sich die Heimgeholten für 14 Tage in selbstkontrollierte Heimquarantäne zu begeben – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht.

Frage: Einige Leserinnen und Leser klagen über lange Wartezeiten bei der Hotline des Außenministeriums. Woran liegt das?

Antwort: Das Krisentelefon unter der Nummer +43/1/90115-4411 ist derzeit aufgrund der Corona-Krise hoffnungslos überlastet. Guschelbauer verspricht baldige Aufstockung der Telefonzentrale. (FRAGE & ANTWORT: Florian Niederndorfer, 18.3.2020)