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Auch die Händler auf dem Parkett der Nyse gehen nach Hause. Um Ansteckungen mit Covid-19 zu unterbinden, wird der Präsenzhandel vorerst eingestellt.

Foto: Getty Images / Spencer Platt

Wien – Die Coroana-Krise verändert nicht nur das gesellschaftliche und wirtschaftliche Gefüge. Auch an den Finanzplätzen dieser Welt laufen die Dinge nicht mehr so wie früher.

Als Folge der Anordnung, Abstand zu halten und Kontakte zu vermeiden, wird der sogenannte Präsenzhandel an den Börsen geschlossen. Hektisch herumlaufende Broker, die wild gestikulieren, gehören vorerst der Geschichte an. Die Warenbörse in Chicago hat den Präsenzhandel vergangene Woche schon eingestellt, die New York Stock Exchange hat nun nachgezogen und den Präsenzhandel am Mittwoch geschlossen. Die Börse in Abu Dhabi hat ihre Handelshalle ebenfalls geschlossen. Dort war es üblich, dass sich Anleger zum Austausch trafen und Käufe wie Verkäufe vor Ort in Auftrag gaben. Dieser Austausch ist vorerst nicht möglich.

Elektronischer Handel bleibt

Nicht davon betroffen ist freilich der elektronische Handel. Hier muss genau differenziert werden. Der gesamte Börsenhandel läuft seit Jahrzehnten über IT-Systeme. Dieser Handel bleibt selbstverständlich aufrecht. Dass die Händler vom Parkett verschwinden, heißt nicht, dass kein Handel mehr möglich ist.

Oft taucht dieser Tage auch die Frage auf, warum man die Börsen jetzt nicht schließt – so wie es die philippinische Börse getan hat – auch um die rasanten Kursstürze abzufangen. Das ist aber nicht so einfach. Eine Börse soll prinzipiell immer offen haben. Denn das zeigt, dass ein Land am Markt präsent ist. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren müssen immer möglich sein.

Es gab in der jüngeren Geschichte kaum Fälle einer Handelsaussetzung. Die New York Stock Exchange (Nyse) hatte lediglich nach den Anschlägen von 9/11 vier Tage geschlossen. Dass aber nicht, weil man die Börse nicht öffnen wollte. Durch den Einsturz des World Trade Center litt auch die Infrastruktur im Umfeld, es ging bei dieser Schließung darum, die Systeme wieder zu stabilisieren.

Leerverkäufe verboten

Diese Art des Wertpapiergeschäfts kam im Zuge der Finanzkrise stark in Verruf. Dabei leihen sich Investoren Aktien, um diese sofort zu verkaufen. Sie setzen darauf, dass sie sich bis zum Rückgabetermin billiger mit den Papieren eindecken können. Die Differenz ist der Gewinn. Das Wetten auf fallende Märkte in Form dieses Short Sellings wurde im Zuge der Finanzkrise zeitweise verboten. Nun ist es wieder so weit. Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Mittwoch per Verordnung ein Verbot für Leerverkäufe auf österreichische Aktien erlassen. Vorerst gilt das für einen Monat.

Christoph Boschan, Chef der Wiener Börse, hat diese Maßnahme begrüßt. Er beklagt in einer Stellungnahme, dass es hier bisher zu keiner einheitlichen Lösung auf EU-Ebene gekommen ist. Daher habe man nun eine nationale Lösung geschaffen. Der Wiener Aktienleitindex ATX hat seit Anfang März mehr als 40 Prozent an Wert verloren.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schreckt bislang von einem Leerverkaufsverbot zurück. Die ESMA hat jedoch eine Meldepflicht für Net-Short-Positionen in der Höhe von 0,1 Prozent oder mehr eingeführt. Frankreich, Spanien, Italien und Belgien hatten zuvor bereits Leerverkäufe ganz oder teilweise untersagt. (Bettina Pfluger, 18.3.2020)