Woher soll das Geld für die Miete kommen? Das könnte in den nächsten Wochen ein großes Thema für manche Mieter werden.

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Am Monatsersten ist die Miete für die Wohnung fällig. Das bereitet manchen Menschen schon in wesentlich ruhigeren Zeiten Kopfzerbrechen. Je nachdem, wie lange sich die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus hinziehen, könnte es durch Auftrags- oder Jobverluste und Kurzarbeit für viele Mieter von Wohnungen aber wirklich eng werden.

Zwar gibt es in manchen Bundesländern einkommensabhängige Wohnbeihilfen, manche Gemeinden würden zudem Mietern in Not durch Einmalzahlungen unter die Arme greifen, berichtet Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. Aber auch bisher seien schon viele Menschen durch das Netz gefallen.

Der Jurist Ronald Geppl rät, die Miete weiterhin fristgerecht zu bezahlen, solange das irgendwie möglich ist. Wer damit aufhört, riskiert nämlich ein Räumungsurteil wegen Mietzinsrückständen. Die Delogierung kann abgewendet werden, wenn der Mieter die offenen Mieten und die Verfahrenskosten bezahlt, inklusive der Anwaltskosten der gegnerischen Seite. Außerdem muss der Mieter beweisen, dass ihn am Zahlungsverzug kein grobes Verschulden trifft, betont Geppl. All das kann sehr teuer werden – und ein weiterer Schritt in die Verschuldung sein.

Kopf in den Sand

Eine "Vogel-Strauß-Methode", bei der man den Kopf in den Sand steckt und einfach nichts macht, sei die wohl schlechteste Methode, mit der aktuellen Situation umzugehen, sagt Rechtsanwalt Geppl. Und noch etwas betont er: "Auch wenn das öffentliche Leben großteils stillsteht – die Justiz wird nicht stillstehen."

Geppl rät daher dazu, möglichst schnell Kontakt zum Vermieter aufzunehmen, wenn sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen – und damit nicht auf den Monatsersten zu warten. Eine Möglichkeit wäre, dem Vermieter eine Stundung der Miete vorzuschlagen.

Ein solches Modell könnte so ausschauen: Ein Mieter zahlt die nächsten drei Monate nur 50 Prozent der Miete, danach für drei Monate aber 150 Prozent, zuzüglich Zinsen. Ein solcher Vorschlag sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, das geht auch per E-Mail. Ein Recht auf eine solche Stundung hat der Mieter allerdings nicht, wie Geppl betont. Man sei dabei auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.

Wolfgang Kirnbauer rechnet daher auch nicht damit, dass solche Modelle sich jetzt im großen Stil durchsetzen: "Es mag sein, dass in Zeiten der Krise vielleicht da und dort mehr Entgegenkommen seitens der Vermieter gezeigt werden wird", sagt er – so wie auch in der Vergangenheit bereits: "Manche Vermieter verhalten sich da absolut verantwortungsvoll mit einem sozialen Gewissen." Nachsatz: "Das ist aber bislang sicher die rare Ausnahme."

Kaum Zugeständnisse

Ein einzelner Vermieter, der seine Mieter persönlich kennt, sei zu einer Kulanzlösung wohl eher bereit als große Immobilienfirmen. Das sei aber auch der Struktur der Unternehmen geschuldet, wo ein einzelner Mitarbeiter kaum Zugeständnisse machen kann.

Die gute Nachricht: In manchem Wiener Wohnhaus soll es bereits einen Aushang am schwarzen Brett geben. Die Information für die Mieter: Wir finden schon eine Lösung, wenn die Einkommenssituation sich nun verschlechtert. Auch auf Twitter gibt es Berichte von Vermietern, die ihren Mietern entgegenkommen. Bisher allerdings überwiegend aus Deutschland:

Bei Hausverwaltungen ist zu hören, dass man die Situation gemeinsam mit Hauseigentümern beobachte. Nun warte man aber erst einmal den April ab. Entscheidend wird sein, wie sich die Situation bis zum übernächsten Monatsersten entwickelt. (Franziska Zoidl, 23.3.2020)