Gasthäuser haben zu, Mitarbeiter erhalten dennoch ihre Gehälter ausbezahlt.

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Das waren bedrohliche Signale in einer ohnehin schon mehr als angespannten Zeit: Inmitten der Corona-Krise machten mehrere Rechtsexperten darauf aufmerksam, dass gesperrte Betriebe keine Löhne und Gehälter auszahlen müssen. Der Grund: Die Pandemie Covid-19 sei als höhere Gewalt einzustufen, bei der laut Risikoregelung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) der Arbeitnehmer den Schaden zu tragen habe.

Verursacht hat die Schockwelle die Regierung mit ihrem Covid-19-Maßnahmengesetz, das am Sonntag vom Nationalrat beschlossen wurde. Unter dem Epidemiegesetz haben Mitarbeiter nämlich einen Anspruch auf Fortzahlung, wenn der Betrieb dichtgemacht wurde, der Arbeitgeber kann sich die Ausgaben vom Bund zurückholen. Mit dem neuen Gesetz wurde diese Regelung allerdings ausgehebelt. Paragraf 4 besagt, dass die Bestimmungen des Epidemiegesetzes betreffend die Schließung von Betriebsstätten mit Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung nicht zur Anwendung gelangen.

Reparatur

Das hat zu heftigen Kontroversen geführt, vor allem ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian kritisierte die drohende Aussetzung der Entgeltzahlung. Nun wurde doch noch eine Lösung gefunden. Im ABGB wird nun ein Passus eingefügt, der den Anspruch der Mitarbeiter gesperrter Betriebe auf Lohn- und Gehaltszahlung fixiert, obwohl sie keine Arbeitsleistung erbringen.

Allerdings wird mit der Regelung den Beschäftigten auch einiges abverlangt: Sie müssen in der Zeit des Betretungsverbots der Betriebe Alturlaub und Zeitguthaben verbrauchen. Auch vom neuen Urlaub sind bis zu zwei Wochen zu konsumieren. Diese Verpflichtung ist mit acht Wochen nach oben hin beschränkt. Laut Arbeitsrechtsexpertin Barbara Klinger wird die "bemerkenswerte Anlassgesetzgebung" vom vergangenen Sonntag mit dem neuen Gesetz repariert. Den Verbrauch von Urlaub und Zeitausgleich sieht sie als Ausgleich für die Besserstellung der Arbeitnehmer. (Andreas Schnauder, 20.3.2020)