Manche Lücken tauchen nach und nach auf. An Details wird noch gefeilt.

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Eine Milliarde Euro stellt die Regierung nun für Einpersonenunternehmen (EPUs) sowie Kleinst- und Kleinunternehmen und Neue Selbstständige zur Verfügung, die stark von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Das entsprechende Gesetz wurde Ende der Woche einstimmig im Nationalrat beschlossen. Bei der Opposition sorgt die Abwicklung der Soforthilfe durch die Wirtschaftskammer für Kritik, unter anderem weil diese für die Betroffenen bisher gar nicht zuständig ist und sich erst die Daten der Antragsteller besorgen muss.

Kammer informierte falsch

Am Sonntag kritisierten dann auch die mitregierenden Grünen die Wirtschaftskammer. Denn: Diese hatte bei der Information auf ihrer Homepage zum Härtefallfonds "unvollständig" über den Kreis der Bezugsberechtigen informiert, wie Vizekanzler Werner Kogler via Twitter rügte. Die Kammer habe "vergessen", darauf hinzuweisen, dass auch die Neuen Selbstständigen dazugehörten. Kurz darauf war der peinliche Fehler behoben, die Wirtschaftskammer zählt nun alle Berechtigten auf: EPUs, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen. Und: Bis Sonntag sei der Corona-Infopoint auf ihrer Website 1,2 Millionen Mal aufgerufen worden.

Kompensation für Umsatzausfälle

Was nun von vielen Betrieben inständig erhofft wird: nicht nur Kreditgarantien und Steuerstundungen, sondern echte Kompensationen für die Umsatzausfälle. Hier gibt es schon – je nach Bundesland – einige Initiativen. Ein von der Beratungsgruppe BDO zusammengestellter Überblick listet Aktionen mehrerer Bundesländer auf, bei denen es Zuschüsse für Mieten oder Geschäftsausfälle gibt. In Wien beispielsweise wird nicht rückzahlbare Hilfe von 1.000 Euro im Monat in Aussicht gestellt, wenn der Umsatz von Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern um mindestens 75 Prozent eingebrochen ist. Zudem werden die schon existierenden Hilfsinstrumente der Hotel-Treuhand (ÖHT) oder der Austria Wirtschaftsservice (AWS) beschrieben.

Dissonanzen auf politischer Ebene gibt es nicht nur hier: Die SPÖ hat auch bei den Regeln zur Kurzarbeit zwei Lücken gefunden, die es dringend zu reparieren gelte, wie sie urgiert. Unternehmen bekommen für Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeit krank werden, keine Unterstützung vom Staat, zum anderen sind Körperschaften öffentlichen Rechts von der Kurzarbeitsunterstützung ausgenommen.

Kurzarbeit auch für Bundesmuseen

Davon betroffen sind etwa die Mitarbeiter von Bundesmuseen, die allesamt geschlossen sind. Die Reaktion der Regierung folgte am Sonntagnachmittag. Da kündigten Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) an, dass es auch für Bedienstete in Bundesmuseen und allen selbstständigen öffentlichen Wirtschaftsbetrieben, unabhängig von ihrer Rechtsform, die Möglichkeit der Kurzarbeit geben werde. Auch für das Krankenstandsproblem soll dieser Tage eine Lösung gefunden werden. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 22.3.2020)