Puls 4 und ATV gehören zur deutschen ProSiebenSat1-Gruppe.

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Wien – Die Bundeswettbewerbsbehörde hebelt aufgrund der Corona-Krise die Bestimmungen aus, wonach die Privatsender Puls 4 und ATV in punkto Nachrichten und Information weitgehend unabhängig voneinander agieren müssen. Die Lockerung gilt vorerst bis längstens 30. April 2020 oder bis zur Aufhebung der behördlich verordneten Ausgangsbeschränkungen.

Grundlage dafür ist ein Ansuchen der Mediengruppe ProSiebenSat.1Puls 4/ATV vom 16. März 2020 um eine Abänderung der Verpflichtungszusagen im Bereich "Nachrichten & Information". Die Bundeswettbewerbsbehörde gab am Donnerstag das Ok.

ProSiebenSat.1Puls 4 erwarb im Jahr 2017 100 Prozent und damit die alleinige Kontrolle über die Anteile an der ATV Privat GmbH und ATV Privat TV GmbH & Co KG. Aufgrund der damals vorliegenden wettbewerblichen Bedenken und um die Meinungs- und Medienvielfalt zu erhalten, wurden vor der Freigabe des Zusammenschlusses Verpflichtungszusagen für die beteiligten Unternehmen vereinbart – das betraf vor allem den Nachrichten- und Informationsbereich.

In den Bestimmungen heißt es etwa: "Die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV bestehen fort" oder "ATV entscheidet eigenständig auf Basis eines eigenen Budgets über die Programmgestaltung im Bereich Nachrichten und Information". Daran muss sich ProSieben.Sat1-Puls 4 nun vorübergehend nicht halten, sofern es zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Nachrichtenredaktion notwendig ist. (red, 26.3.2020)