Ein Lungenfacharzt wirft einem Patienten vor, über seine Covid-19-Infektion gelogen zu haben und ihn damit infiziert zu haben. Doch das Testergebnis des beschuldigten Patienten fiel negativ aus.

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Im Fall eines 19-Jährigen, gegen den die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt, weil er einen Wiener Lungenfacharzt mit dem Coronavirus infiziert haben soll, hat sich nun dessen Vater zu Wort gemeldet. Sein Sohn habe sich vor dem Besuch beim betroffenen Arzt im AKH wegen des Verdachts auf Covid-19 untersuchen lassen und sei ohne Befund, aber mit der Anweisung, zum Lungenfacharzt zu gehen, entlassen worden. Über die Vorwürfe des Arztes und den Verdacht, dass sein Sohn doch infiziert sein könnte, habe die Familie erst aus den Medien erfahren, schilderte der Vater gegenüber der ORF-Sendung "Wien heute".

Begonnen habe die Angelegenheit Mitte März mit Atembeschwerden, Husten und einer Körpertemperatur von 37,4 Grad, berichtet der Vater in einem Schreiben an die Ärztekammer, das dem STANDARD vorliegt. Bei der Gesundheitshotline 1450 habe man ihm mitgeteilt, dass er nicht zur Risikogruppe gehöre und einen Hausarzt aufsuchen solle. Da dessen Praxis aber wegen der Coronavirus-Epidemie bereits geschlossen war, fuhren Vater und Sohn am 12. März zum Notfalldienst des AKH. Nach einem Lungenröntgen und einer Blutabnahme seien sie mit der Diagnose entlassen worden: Alles in Ordnung, man solle jedoch am nächsten Tag zu einem Lungenfacharzt gehen. Dieser habe dann schweres Asthma festgestellt.

AKH sieht kein Fehlverhalten

Von den späteren Vorwürfen des Arztes, den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und dem Verdacht, dass sein Sohn doch infiziert sein könnte, habe die Familie schließlich erst am 25. März aus dem Ö1-"Journal um acht" erfahren. "Wir sind bis dahin von niemandem kontaktiert worden, und erst nachdem ich dann der Ärztekammer geschrieben habe, wurde ein Test gemacht", sagt der Vater. Die Familie habe sich zunächst freiwillig in Quarantäne begeben. Das Testergebnis lag am Samstag vor und fiel negativ aus.

Der betroffene Arzt wollte gegenüber dem STANDARD keine Stellungnahme abgeben. Er hatte dem jungen Mann vorgeworfen, trotz mehrmaligen Nachfragens versichert zu haben, er sei bereits negativ auf Sars-CoV-2 getestet worden. Auf die vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten stehen bis zu drei Jahre Haft, auf die fahrlässige Gefährdung ein Jahr oder bis zu 720 Tagessätze Geldstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vom Wiener AKH heißt es, dass bei der Untersuchung des jungen Mannes die Blutwerte "nicht auf eine virale, sondern eher auf eine bakterielle Infektion hingewiesen haben, das Lungenröntgen unauffällig gewesen ist sowie eine Besserung auf spezifische Asthmatherapie kam". Daher habe man eine Covid-19-Infektion klinisch ausschließen können und dem Patienten eine Kontrolle beim Lungenfacharzt empfohlen. "Ein Fehlverhalten des Arztes oder des Patienten kann nicht abgeleitet werden", heißt es in der Stellungnahme. (Johannes Pucher, 27.3.2020)