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Grenzübergang Hegyeshalom, 11. September 2015.

Foto: AP/Ronald Zak

Wien – Aufgrund der Corona-Epidemie wird Asylwerbern die Einreise verweigert, wenn sie kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen können, erklärte der Generalsekretär des Innenministeriums, Helmut Tomac, am Freitagmittag.

Zuvor hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Pressekonferenz erklärt, zuletzt hätten nur mehr einige wenige Geflüchtete hierzulande um Asyl angesucht. Nehammer sprach von "maximal zwölf pro Tag". Anders lautende Behauptungen wies er mit Nachdruck als "Fake News" zurück.

Abschiebungen bzw. Rückführungen von illegal aufhältigen Personen sind aufgrund der derzeitigen Umstände "nicht ausgesetzt, aber nur eingeschränkt möglich", bekräftigte Tomac. "Wenn der internationale Flugverkehr zusammenbricht, können auch keine Abschiebeflüge durchgeführt werden", so Nehammer .

Neos sehen Verstoß gegen Verfassungsrecht

Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper gesteht zwar zu, dass laut Epidemiegesetz die Einreise nach Österreich eingeschränkt werden kann. Aber de facto zu verbieten, dass Menschen Asylanträge stellen, verstoße gegen Verfassungsrecht und sei menschenrechtswidrig.

Man gewinne durch herumirrende Asylwerber auch nur einen Unsicherheitsfaktor mehr in Zeiten von Corona. Viel sicherer sei es, einreisende Flüchtlinge für zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen.

FPÖ empört

FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer reagierte empört: "Wenn ein Asylwerber mit so einem Zeugnis an der österreichischen Grenze auftaucht, dann müsste er erst recht abgewiesen werden, weil er dieses Zeugnis ja in einem Land bekommen hat, das er auf seiner bisherigen Reise durchquert hat – und in dem er eigentlich einen Asylantrag hätte stellen müssen." Amesbauer zweifelt auch daran, dass auch nur ein einziger derartiger Fall eintreten wird. (red, APA, 27.3.2020)