Am Bau gingen die Aktivitäten massiv zurück, was nicht ohne Folgen für den Arbeitsmarkt blieb.

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Auf dem Arbeitsmarkt tun sich neue Abgründe auf. Seit den verordneten Schließungen im Tourismus, der Gastronomie und weiten Teilen des Handels kam es zum Abbau von fast 180.000 Personen. Ein guter Teil entfällt hier auf den Bau, weil die Arbeiten wegen der Infektionsgefahr stark eingeschränkt wurden. Seit Freitag gibt es zwar eine neue Regelung für den Bau, allerdings ist noch nicht ganz klar, wie stark die Aktivitäten dadurch wieder in Gang kommen.

Dass in so kurzer Zeit eine derartige Mitarbeiterabbauwelle über den Arbeitsmarkt rollt, hängt vor allem mit einvernehmlichen Vertragsauflösungen zusammen. Im Tourismus und am Bau wurden so Beschäftigungsverhältnisse rasch beendet. Dass dieser Trend abflacht, haben die sinkenden Steigerungsraten der letzten Woche gezeigt. Allerdings stellt sich jetzt die nächste Frage: Was kommt noch nach? Bei Kündigungen sind Fristen einzuhalten. Das sorgt dafür, dass der Arbeitsmarkt erst verzögert belastet wird.

Quartalsende

Bei Angestellten gibt es in der Regel eine sechswöchige Frist für allfällige Kündigungen. Für Arbeiter existiert – bis Ende 2021 – weniger Schutz. Enthält der Kollektivvertrag keine abweichende Bestimmung, macht die Kündigungsfrist hier nur zwei Wochen aus. Insgesamt ist zu befürchten, dass sich eine drohende Kündigungswelle somit im April und Mai und dann Ende Juni, wenn bei Freisetzungen auf das Quartalsende gewartet werden muss, niederschlagen würde. Das könnte beispielsweise nach dem massiven Stellenabbau im Tourismus nun im Fachhandel der Fall sein, der bis auf Ausnahmen wie Lebensmittelmärkte und Drogerien vom Betretungsverbot erfasst ist.

Auch die Gastronomie leidet unter den Schließungen und baute massiv Personal ab.
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Diese Entwicklungen lassen sich kaum prognostizieren, weil viel von der Dauer des Shutdowns abhängt. Gernot Mitter von der Arbeiterkammer hofft, dass sich die Zuwächse bei der Arbeitslosigkeit jetzt rasch einbremsen und unter der Marke von 200.000 Personen bleiben. Das hängt auch von der Frage ab, wie stark Kurzarbeit angenommen wird. Zwar weiß man, dass tausende Betriebe die Förderung beantragt haben, Details sollen aber erst am Mittwoch bekanntgegeben werden.

Bankgarantie

Zuletzt wurde ja noch ein von vielen Unternehmen vorgebrachtes Problem angegangen. Dabei geht es darum, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) die Kurzarbeitbeihilfe erst rückwirkend überweist, viele Betriebe aber zu wenig Liquidität haben, um die Löhne mit Ende März zu zahlen. Nun können die Unternehmen die AMS-Zusage wie eine Art Bankgarantie nutzen, die Kreditinstitute haben zugesagt, im Gegenzug Überbrückungsliquidität zur Verfügung zu stellen.

"Das war ein wichtiger Schritt", sagt dazu Arbeitsmarktexperte Mitter. Zudem verweist er auf die Erhöhung des finanziellen Rahmens der Kurzarbeit auf eine Milliarde Euro. Auch wenn er keine Prognose abgeben will: Reichen würden die Mittel – je nach Dauer der Beanspruchung – für eine Million Personen in Kurzarbeit. Zuletzt jedenfalls gab es viele Beispiele, bei denen geplante Kündigungen wegen der Verbesserungen bei der Kurzarbeit zurückgenommen wurden.

Allerdings kommt das AMS wegen der vielen Anträge offenbar nicht nach. Im Ö1-"Morgenjournal" wurden Unternehmen genannt, die trotz längerer Wartezeit noch keine Bewilligung ihrer Ansuchen erhalten haben. Eigentlich war in Aussicht gestellt worden, dass das AMS die Anträge innerhalb von 48 Stunden erledigt. (Andreas Schnauder, 31.3.2020)