Bars und Cafés bleiben derzeit geschlossen. Das Corona-Hilfspaket soll ihnen durch die Krise helfen. Dieses kommt allerdings nicht bei allen (gut) an.

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Die Corona-Pandemie stellt unzählige Unternehmen vor eine Bewährungsprobe. Die Regierung hat angekündigt, mit 38 Milliarden Euro gegenzusteuern. Neben dem Härtefonds für kleinere Betriebe und dem Notfallfonds für Handel, Tourismus und Gastronomie sollen Garantien und Kurzarbeit Österreichs Wirtschaft stützen. Dennoch fürchten viele Unternehmer, durch die Finger zu schauen.

Frage: Wer hat Anspruch auf den Härtefonds?

Antwort: Einpersonen- und Kleinstunternehmen sowie freie Dienstnehmer und neue Selbstständige, deren Geschäft durch die Corona-Krise geschädigt wurde, haben Anspruch auf eine Förderung. Es gibt allerdings einige Ausnahmen.

38 Milliarden Euro hat die Regierung als Corona-Hilfe versprochen.
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Frage: Wie viel Geld bekommen sie?

Antwort: Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: In der ersten Phase bekommen Anspruchsberechtigte – je nach vergangenem Einkommen – 500 bis tausend Euro. Hat ein Unternehmer noch keinen Steuerbescheid, erhält er die geringere Summe – also 500 Euro. In einer zweiten Phase bekommen Unternehmer über drei Monate bis zu 6.000 Euro – je nach Einkommenseinbußen. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Details zur zweiten Phase gibt es bisher noch nicht.

Frage: Wer bekommt keine Förderung?

Antwort: Es gibt durchaus einige Kleinunternehmer, die leer ausgehen. Wer beispielsweise zum Zeitpunkt der Antragstellung mehrfach kranken- und/oder pensionsversichert ist, bekommt nichts. Das gilt auch, wenn Unternehmer eine Witwenpension erhalten, wie es aus dem Wirtschaftsministerium heißt. Gleiches gilt für Menschen, die neben der Selbstständigkeit mehr als 460 Euro verdienen – etwa durch Mieteinnahmen. Wer in der Vergangenheit ein Nettoeinkommen von mehr als 33.812 Euro erwirtschaftet hat oder weniger als 5.527 Euro, bekommt auch nichts.

Frage: Gehen dann nicht sehr viele leer aus?

Antwort: Ja, darüber gibt es auch durchaus Unmut. Seit Freitag wurden österreichweit gleich mehrere Petitionen an die Regierung gestartet, in denen eine Lockerung der Richtlinien gefordert wird. Eine davon stammt von Amici, einer Initiative für ein gerechtes Sozialversicherungssystem für Selbstständige. Darin wird etwa die Ober- und Untergrenze kritisiert. Wer im Vorjahr besonders hohe Investitionen oder Kinderbetreuungspflichten hatte, fiele nun durch das System, heißt es dort. Auch der Einkommensvergleich mit demselben Monat im Vorjahr gehe "an der Realität vieler Branchen vorbei", so die Kritik.

Frage: Wie viele Unternehmen haben bereits um Unterstützung aus dem Härtefonds angesucht?

Antwort: Laut WKO wurden mit Stand Montagnachmittag bereits mehr als 70.000 Anträge eingereicht, 90 Prozent davon bearbeitet und nur "ein ganz geringer Prozentsatz" nicht stattgegeben. Von Kleinunternehmern ist zu hören, dass viele bereits wenige Stunden nach der Anmeldung einen positiven Bescheid erhalten haben.

Frage: Es heißt, der Fonds wird ausgeweitet. Stimmt das?

Antwort: Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) will den Kreis der Bezugsberechtigten ausweiten, wie er am Samstag sagte. Auch Mehrfachversicherte, Unternehmer mit höheren Einkommen und jene, die nach dem 1. Jänner 2020 ein Unternehmen gegründet haben, sollen zum Zug kommen. Konkreteres dazu wollte man am Montag im Wirtschaftsministerium nicht preisgeben. "Die Details werden derzeit noch ausgearbeitet", hieß es lediglich.

Nicht nur Kleinunternehmern fehlt derzeit das Einkommen, die meisten Gastrobetriebe haben auch geschlossen.
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Frage: Wie viel Geld steht Kleinunternehmern zur Verfügung? Kommt noch mehr?

Antwort: Der Härtefonds macht mit einer Milliarde Euro nur einen sehr kleinen Anteil des insgesamt 38 Milliarden Euro schweren Rettungsschirms aus. Sollte die Milliarde nicht ausreichen, würde der Fonds aufgestockt werden, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zum STANDARD.

Frage: Viele Betriebe dürfen derzeit nicht öffnen. Welche Regelungen gelten für Handel, Gastronomie und Tourismus?

Antwort: Jenen Betrieben, die behördlich geschlossen wurden – vom Textilhandel bis zu Restaurants – kommt der größte Brocken des Hilfspakets zugute. Dieser Notfallfonds umfasst 15 Milliarden Euro. Unternehmen können Mittel in Höhe von drei Monatsumsätzen, aber maximal 120 Millionen Euro abrufen. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Zuschuss und Kredit.

Frage: Und wie sieht es bei Landwirten aus?

Antwort: Auch diese haben Zugriff auf den Härtefonds, die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Die Förderung gilt allerdings nur für Vollerwerbsbetriebe, die derzeit unter den Corona-Maßnahmen leiden. Darunter fallen unter anderem Buschenschänke oder Betriebe, die an die Gastronomie liefern. Auch hier gibt es eine Ober- und Untergrenze für die Förderung: Der Einheitswert muss zwischen 1.500 und 150.000 Euro liegen. Landwirte erhalten in einer ersten Phase ebenso 500 bis 1.000 Euro, Details für die zweite Phase sollen im Laufe der Woche bekanntgegeben werden.

Frage: Neben dem Härtefonds gibt es für krisengeschädigte Unternehmer ja auch andere Unterstützungen vom Staat. Manche Juristen sind allerdings der Ansicht, dass das Covid-19-Maßnahmengesetz als solches verfassungswidrig sei. Wie argumentieren sie das?

Antwort: Vor der Corona-Krise galt für Betriebsschließungen auf Basis von Epidemien das Epidemiegesetz. Paragraf 32 sieht vor, dass betroffene Unternehmern der Schaden zu vergüten ist, der ihnen durch die behördliche Schließung entsteht. Dem hat das Covid-19-Maßnahmengesetz die Grundlage entzogen, das ab dem Zeitpunkt galt. Darin sieht der Wiener Anwalt Robert Gschwandtner einen Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz, gemäß dem man sich auf die jeweils geltende Gesetzeslage verlassen darf. Ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht ist zwar erlaubt, aber nur, wenn er sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Österreichs Einkaufsstraßen – wie diese in Hallein – sind derzeit wie leergefegt, die Geschäfte bleiben geschlossen.
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Frage: Die Gesundheit eines Landes steht auf dem Spiel, ist das nicht genug sachliche Rechtfertigung?

Antwort: In den Augen des genannten Juristen nicht. Er meint, der Gesetzgeber hätte argumentieren müssen, dass er nicht allen von Betriebsschließungen Betroffenen den gesamten Verdienstentgang erstatten könne, und hätte das Epidemiegesetz so ändern können, dass man geringere Entschädigungen und/oder Deckelungen festlegt. Das wäre dann auch verhältnismäßig und sachlich gerechtfertigt, meint der Jurist.

Frage: Macht es in dem Zusammenhang Sinn, einen Antrag auf Entschädigung gemäß Epidemiegesetz zu stellen?

Antwort: Ja, denn nur wer das tut, kann – wenn er meint, das Corona-Gesetz sei verfassungswidrig – dann auch den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Frage: Viele Unternehmer klagen, dass die Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) für die Kurzarbeit erst im Nachhinein fließen. So lange können Betriebe ohne Einnahmen die Löhne vielfach nicht finanzieren. Gibt es hier eine Lösung?

Antwort: Die Regierung will dieses Problem mit einer Vereinbarung lösen, die mit den Banken getroffen wurde. Die Geldinstitute finanzieren demnach die Kurzarbeit vor. Die Tilgung soll dann aus der vom AMS bezahlten Kurzarbeitsentschädigung erfolgen. Die AMS-Zusage würde also wie eine Garantie funktionieren. Gratis sind diese Kredite aber nicht: Sie orientieren sich laut Bankern an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite.

Frage: Ist das die einzige Form der Überbrückungsfinanzierung?

Antwort: Nein, daneben gibt es auch die generellen Garantieinstrumente, beispielsweise jenes der Austria Wirtschaftsservice oder der Förderbank für die Hotellerie, ÖHT. Sie übernehmen aber nur für rund 80 Prozent der Kredite eine staatliche Haftung. Die Kreditinstitute sollen nicht immer allzu erfreut darüber sein, für die restlichen rund 20 Prozent das Risiko zu übernehmen.

Frage: Welchen Beitrag leisten die Banken?

Antwort: Geldinstitute haben bisher laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mehr als 20.000 Kredite gestundet. Zudem seien seit vorletzter Woche 6,2 Milliarden an Krediten vergeben worden. In normalen Zeiten werden rund zwei Milliarden pro Woche vergeben. (Renate Graber, Nora Laufer, Andreas Schnauder, 31.3.2020)