Bald wird es mit der Maskenpflicht ernst. Am Mittwoch wird dort gestartet, wo ausreichend Ausrüstung vorhanden ist.

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Frage: Am Mittwoch, wird es mit der Maskenpflicht im Handel ernst – sofern genügend Ausrüstung vorhanden ist. Die rechtliche Grundlage wird der Nationalrat am Freitag schaffen. Richtig verpflichtend wird der Mund- und Nasenschutz ab 6. April. Müssen alle Handelsketten diese Schutzmasken bereithalten, oder sind es nur die Großen?

Antwort: Alle Lebensmittelhändler mit einem Kundenbereich ab 400 Quadratmetern, die geöffnet haben, müssen auch Masken bereitstellen. Auch die Beschäftigten müssen Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Handschuhe tragen. Dazu gehört auch das Reformhaus oder der Nah&Frisch-Händler auf dem Land.

Frage: Ist der Handel dafür überhaupt gerüstet?

Antwort: Während die Großen wie Spar, Rewe oder auch die Diskonter erklären, mit den entsprechenden Stückzahlen zumindest in den nächsten Tagen ausgerüstet zu sein, sagt etwa Hannes Wuchterl, Geschäftsführer der Nah&Frisch-Gruppe, in der 420 Kaufleute und mehrere Großhandelshäuser zusammengeschlossen sind, dass man das bis Mittwoch schon logistisch sicher nicht schaffen werde. Auch bei der Bio-Supermarktkette Denn’s heißt es, dass man noch keine Masken ausgeben könne.

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Frage: Was ist das Problem?

Antwort: Bei der Nah&Frisch-Gruppe heißt es, dass man erst seit Montag, elf Uhr, über die neue Pflicht Bescheid wisse und jetzt einmal mithilfe des Partners Markant, aber auch mit anderen möglichen Quellen an der Beschaffung der Masken arbeite. Auch die Wirtschaftskammer ist auf Maskenbeschaffungsmission. Überrumpelt wurden auch andere. So mancher Bäcker geht davon aus, von der Maskenpflicht nicht betroffen zu sein. Laut Josef Schrott, Bundesinnungsmeister der Bäcker, wurde die Innung bis dato nicht darüber informiert, ob Masken in kleinen Geschäften Pflicht sind oder nicht. Er rechnet damit, dass sie nach den Supermärkten in einem zweiten Schritt Einzug in die Filialen der Bäcker halten müssen. "Wo wir sie herbekommen sollen, ist aber nach wie vor unklar." Tatsächlich ist nun klar, dass Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, von der Maskenpflicht ausgenommen sind.

Frage: Kann man diese Masken und Handschuhe nicht einfach in Österreich kaufen?

Antwort: Masken und Handschuhe zählen eigentlich zu jenen Produkten, deren Herstellung schon lange in produktionstechnisch günstigere Länder ausgelagert worden ist. Semperit etwa (Hersteller medizinischer Handschuhe zum Beispiel in Malaysia) hat den Verkauf der Medizinsparte bereits besiegelt. Auch wenn so manche heimische Unternehmen seit mehreren Tagen Schutzmasken herstellen, reicht die Menge nicht aus. Der Handelsverband geht davon aus, dass die Händler jeden Tag vier Millionen Stück benötigen. Seitens Spar heißt es, man habe sich am Weltmarkt bei verschiedenen Erzeugern eingedeckt und in Summe über 20 Millionen Stück bestellt. Die ersten wurden unter 45.000 Mitarbeitern verteilt. Rewe rüstet 40.000 Beschäftigte damit aus. An Ausrüstung zu kommen, versuchen derzeit viele. Selbst wenn man das begehrte Gut zum Beispiel in Hongkong oder anderswo in Asien, wo die größeren Hersteller sitzen, ergattert, muss es erst nach Österreich kommen. Das kann einige Tage dauern.

Frage: Wie sieht es mit dem Preis der Masken aus?

Antwort: Der Handel muss sie für die Konsumenten kostenlos bereitstellen. Allerdings hat schon der Handelsverband als Vertreter der großen Player (aber auch der KMU, wie betont wird, Anm.) erklärt, dass er erwartet, dass die Republik die Kosten trägt. Das gilt auch für die Nah&Frisch-Gruppe. Ein kleiner Händler werde das kaum stemmen, dass er nun auch noch die Kosten für Handschuhe und Schutzmasken übernehme, sagt Hannes Wuchterl.

Frage: Wie viel kosten denn die Masken für den Handel?

Antwort: Derzeit ist die Ware begehrt, das heißt, für den Handel geht es darum, einen "vernünftigen" Preis zu bezahlen, so Hannes Wuchterl. Die Preisspanne liege am Weltmarkt zwischen 50 Cent und einem Euro. Wie immer gilt: Ist eine Ware knapp und begehrt, steigen die Preise.

Frage: Wie wird denn die Verteilung der Masken ablaufen?

Antwort: Die Supermärkte handhaben das unterschiedlich. Bei Spar etwa wird Personal am Eingang Masken einzeln an Kunden ausgeben, auch Rewe gibt die Masken an die Kunden aus. Beim Diskonter Hofer holen sich selbige – immer je eine pro Person – die Masken an der Kassa ab. Maskenhamstern wird also nicht möglich sein.

Frage: Und wie sieht es nach dem Einkauf aus?

Antwort: Eigentlich handelt es sich bei den im Handel ausgegebenen Masken um "Einwegprodukte", aber da Masken Mangelware sind, habe die Regierung erklärt, man könne sie mit nach Hause nehmen und beim nächsten Einkauf wiederverwenden, heißt es bei Spar. Hofer bittet seine Kunden sogar, dies zu tun und sie nicht nach dem Einkauf gleich zu entsorgen. Anders sieht das etwa der Vizerektor der Med-Uni Wien, Oswald Wagner, der im Ö1-Mittagsjournal ausdrücklich dazu aufrief, dies zu unterlassen. Im Gesundheitsministerium sind derzeit keine Antworten auf derlei Detailfragen zu bekommen. Das betrifft auch die Frage, ob nun im Handel eine eigene Entsorgungslogistik aufgebaut werden muss.

Frage: Darf nur mit genormten Masken eingekauft werden, oder reicht ein Schal, den man über Mund und Nase wickelt, oder eine selbstgebastelte Maske?

Antwort: Erlaubt ist, was Mund und Nase ordentlich schützt. Bei der Biokette Denn’s will man neben dem kostenlosen Einmal-Mundschutz einen waschbaren, wiederverwendbaren Mundschutz anbieten, der zum Unkostenbeitrag verkauft werden wird. Auch Experten haben dagegen keine Einwände, unter der Bedingung, dass der Mundschutz gut gemacht ist. Dazu brauche es feste Stoffe aus engmaschigem Gewebe, nicht nur einlagig und am besten aus Naturfaser, außerdem soll eine solche genähte Maske bei etwa 60 Grad waschbar sein. Die Kunden können auch von zu Hause mitgenommene bzw. selbstproduzierte Masken für ihren Einkauf verwenden – die Verwendung von selbsthergestelltem Schutz aus Stoff, etwa aus Tüchern und Schals, sei ebenfalls zulässig, heißt es bei Rewe.

Frage: Was tun mit der Maske, die ich nach dem Einkaufen mitnehme?

Antwort: Sie sollte daheim entweder gewaschen (empfohlen sind 60 Grad) oder zumindest gut getrocknet werden. Nach dem Abnehmen der Maske vom Gesicht die Hände gut waschen. Nach einer Tragezeit von etwa drei bis vier Stunden oder bei Durchfeuchtung sollte die Stoffmaske durch einen neuen, sauberen und trockenen Schutz ersetzt werden. Gebrauchter Schutz soll nicht offen herumliegen. Nach dem Waschen gut trocknen.

Frage: Muss ich mindestens einen Meter Abstand halten besser mehr, obwohl ich eine Maske trage?

Antwort: Ja, auf jeden Fall. Die Hygieneregeln sind ebenso einzuhalten, auch wenn beim Einkaufen eine Maske verwendet wird. Das gilt in großen Supermärkten ebenso wie in kleinen Geschäften.

Frage: Darf ich mit Kindern einkaufen gehen und müssen diese auch eine Maske tragen?

Antwort: Hat es noch am Montag geheißen, dass Supermärkte künftig nur mehr von Einzelpersonen betreten werden dürfen, findet sich diese Vorgabe jetzt nicht mehr im Erlass des Gesundheitsministeriums. Eltern dürfen die Geschäfte weiterhin mit ihren Kindern betreten. Diese müssen – ausgenommen von Babys – ebenfalls einen Mundschutz tragen. Von den Geschäften ist festzulegen, wie viele Kunden gleichzeitig auf der Verkaufsfläche sein dürfen, sodass der Mindestabstand von einem Meter zueinander eingehalten werden kann.

Frage: Gilt die Maskenpflicht auch für Apotheken?

Antwort: Derzeit nicht.

Frage: Darf man im Supermarkt oder in der Drogerie einkaufen, wenn man keine Maske trägt?

Antwort: Zwar hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag erklärt, dass dies nicht erlaubt sein wird, auch wenn es in einem ersten Schritt keine Strafen geben soll, wie es am Montag aus dem Kanzleramt hieß. Der Handel stellt jedoch klar, dass er sich außerstande sehe, echte Kontrolle auszuüben. Offiziell heißt es, man werde niemanden wegweisen, solange Mund und Nase in der Filiale bedeckt seien, teilt etwa Rewe mit. Allerdings müssen die Geschäfte in "geeigneten" Aushängen und/oder Piktogrammen darauf hinweisen, dass die Geschäftsräumlichkeiten bei Vorhandensein von Symptomen wie Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, nicht betreten werden dürfen. (Regina Bruckner, Verena Kainrath, 31.3.2020)