Blut, Schweiß und Tränen – und Tränen lügen nicht! Das Bild: Büßende Maria Magdalena, 17. Jahrhundert, LMJ, Alte Galerie

Foto: Nicolas Lackner, Alte Galerie

Es liegen erste Untersuchungen vor, die sich der Frage widmen, ob die Tränenflüssigkeit von Covid-19-Patienten Viren enthält und damit ansteckend sein könnte. Eine kleine Studie aus Singapur an 17 Covid-19-Patienten mit Atemwegsproblemen ergab, dass die Ansteckungsgefahr durch Tränenflüssigkeit gering ist. Chinesische Wissenschafter fanden Viren in der Tränenflüssigkeit eines Covid-19-Patienten, der gleichzeitig unter einer Bindehautentzündung litt. "Eine Konjunktivitis ist selten, tritt nur in etwa einem Prozent der Fälle auf", erklärt Augenarzt Horst Helbig, Experte der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). "Dennoch sollten Tränen als potenziell infektiöses Material behandelt werden."

Augenärzte exponiert

Diese erste Erkenntnisse zur Ansteckungsgefahr durch Tränenflüssigkeit machen auch Augenärzte zur Hochrisikogruppe unter den niedergelassenen Ärzten. Konkrete Zahlen, wie stark Augenärzte gefährdet sind, sich mit Covid-19 zu infizieren, liegen für Deutschland derzeit zwar nicht vor. "Wir wissen aber, dass sich in China vor allem HNO- und Augenärzte aufgrund des engen Patientenkontakts mit dem Virus angesteckt haben", erklärt Thomas Reinhard, Generalsekretär der DOG.

Um die Infektionsgefahr zu minimieren, raten die DOG-Experten allen Augenärzten und deren Patienten, bei der Augenuntersuchung Schutzmasken zu tragen und Spuckschutzschilde an der Spaltlampe anzubringen. Darüber hinaus sollten nicht zwingend notwendige Eingriffe mit Rücksicht auf die Patienten unbedingt verschoben werden. Zu den aufschiebbaren Eingriffen gehören Operationen des Grauen Stars, kosmetische Operationen an den Augenlidern und operative Korrekturen von Fehlsichtigkeiten. Vor allem Patienten, die eine Katarakt-Operation planen, gehören häufig altersbedingt zur Risikogruppe und sollten nicht unnötig gefährdet werden.

Termine jonglieren

Auch aufschiebbare Arzttermine wie etwa routinemäßige Check-ups oder das Einholen einer Zweitmeinung seien derzeit zu vermeiden. Injektionsbehandlungen der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) hingegen sollten weiter durchgeführt werden, damit sich das Sehvermögen der Patienten nicht unwiederbringlich verschlechtert. Gleiches gilt für Hornhaut-Transplantationen. (red, 7.4.2020)