Die Unterbrechung der Nachprüfungsverfahren im ersten Covid-Gesetz drohte öffentliche Bauaufträge zu verzögern.

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Mit dem ersten Covid-19-Maßnahmengesetz Mitte März hat der Gesetzgeber zahlreiche Fristen für Rechtsmittel unterbrochen und dabei auch den Fristenlauf für Nachprüfungsanträge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 1. Mai gestoppt. Mit solchen Anträgen innerhalb der gesetzlichen Zehntagesfrist können unterlegene Bieter eine Zuschlagsentscheidung noch einmal umdrehen – und bringen solche daher in den meisten Fällen auch ein.

Zwar dürfen öffentliche Auftraggeber auch bei einem laufenden Nachprüfungsverfahren einen Zuschlag erteilen, doch sie tun das ungern, weil das Verfahren dann nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und Verträge im Nachhinein für nichtig erklärt werden könnten. Die beschlossene Fristenhemmung brachte daher zahlreiche große Vergabeverfahren zum Stillstand, was die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise gefährden könnte. Deshalb hat der Nationalrat in seinem Gesetzespaket am vergangenen Sonntag beschlossen, dass die Fristen ab sofort wieder neu laufen.

Unternehmen waren unvorbereitet

Dieser überfallsartige Kurswechsel traf Unternehmen und Anwälte, die eine Nachprüfung beantragen wollten, unvorbereitet, und manche Fristen könnten schon Anfang dieser Woche ausgelaufen sein. "Das war völlig unzumutbar", sagt Kathrin Hornbanger, Expertin für Vergaberecht in der Kanzlei Baker McKenzie in Wien. Der Gesetzestext sei außerdem so kompliziert formuliert gewesen, dass es selbst für Juristen schwer erkennbar gewesen sei. Für Unternehmen, die deshalb eine Frist versäumen, kann es dabei um viel Geld gehen.

Die Frage, ob die Fristen für Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof weiterlaufen oder nicht, sei überhaupt nicht geklärt, fügt Hornbanger hinzu. Das sorge für weitere Rechtsunsicherheit.

Man hätte den Antragstellern bei der Erneuerung des Fristenlaufes mehr Zeit lassen müssen, meint die Anwältin. Noch besser wäre es gewesen, gleich im ersten Covid-Gesetz einfach die Stillhaltefrist in Vergabeverfahren, in der vorerst kein Zuschlag erteilt werden darf, für alle Aufträge, die keine Corona-Notbeschaffungen darstellen, zu verlängern, statt in die Nachprüfungsverfahren einzugreifen. (Eric Frey, 9.4.2020)