Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller knüpft den Einsatz der geplanten Corona-Warn-App an Bedingungen. "Schnelle, pragmatische Lösungen zum Schutz von Gesundheit und Leben sind nötig", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt" vom Samstag.

Freiwillig und befristet

"Eine Anti-Corona-App kann hier helfen, wenn sie folgende fünf Bedingungen erfüllt: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein." Müller warnte zugleich vor den Risiken.

"Die Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffe auf private Daten zu geben", mahnte der Verbraucherschützer. Kommunikationsdaten beinhalteten sensible und persönliche Informationen und genössen grundrechtlichen Schutz. "Dieser Schutz darf nicht leichtfertig aufgegeben werden."

Der Einsatz einer sogenannten Tracking-App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen könnte eine große Rolle bei der schrittweisen Lockerung der bestehenden Einschränkungen spielen. Solche Anwendungen sollen dafür sorgen, dass Kontaktpersonen von Infizierten schneller ausfindig gemacht und informiert werden können. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder wollen am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise nach dem Ende der Osterferien am 19. April beraten.

Ruf nach einheitlicher App

Der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), hatte kürzlich die Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Smartphone-App betont. Braun verwies dabei auf den europäischen Binnenmarkt und zahlreiche grenzüberschreitende Pendler: "Das Schlimmste, was uns passieren kann ist, dass es jetzt viele verschiedene Tracking-Apps gibt." (apa, 11.4.2020)