Der Wiener Augarten sperrt wieder auf – und auch andere Bundesgärten. Einkaufzentren bleiben hingegen vorerst noch zu.

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Wien – Als "Wiederauferstehung" nach Ostern bezeichnete Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vergangene Woche den von ihm präsentierten Fahrplan zur Rückkehr in die Normalität – schrittweise und angepasst an die Coronavirus-Krise. Am Dienstag erfolgt mit der Öffnung kleiner Geschäfte der erste Schritt für das stufenweise Hochfahren der Wirtschaft. Damit diese angekurbelt werden kann, hat die Bundesregierung Begleitmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und deren Gesundheit gesetzt. Dabei gilt besonders: Abstand halten und Maske tragen.

Maskenpflicht in allen Geschäften, Öffis und Taxis

Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht nicht mehr nur beim Einkaufen im Supermarkt, sondern auch in allen anderen Geschäften, die geöffnet haben. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis muss man sich verhüllen. Allerdings werden die Betreiber von Bus, Bim und Co selbst keine Masken verteilen. Beim Einsteigen muss man seinen eigenen Mund-Nasen-Schutz bereits dabeihaben.

Die Masken erhält man weiterhin in den Supermärkten, bei der Rewe-Gruppe zahlt man dafür allerdings einen Euro pro Stück. Gekauft wird in Dreierpacks. Sowohl beim Shopping wie auch im Transport darf man aber auch auf einen Schal oder ein Tuch zurückgreifen.

Da am Dienstag auch die ersten Geschäfte wieder öffnen, reagieren die Wiener Linien und weiten ab diesem Tag ihr Angebot wieder aus und verdichten die Taktung der Öffis.

Was für die Öffis gilt, gilt übrigens auch für Taxis oder andere Fahrdienste. Das Taxiunternehmen 40100 hat sich auf die neuen Gegebenheiten bereits vor ein paar Wochen eingestellt. Ein Teil der Lenker ist bereits mit Mund-Nasen-Schutz unterwegs gewesen, ab Dienstag sind es alle – wie auch die Kunden. Zudem habe man bereits einige Fahrzeuge mit Trennscheibe zwischen Lenker und Rückbank ausgestattet, berichtet eine Sprecherin des Unternehmens. "Damit der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet werden kann, ist die Anzahl von Fahrgästen pro Fahrzeug so zu limitieren, dass der Abstand eingehalten wird", informiert hingegen der Fahrtendienst Uber.

Hält man sich nicht an die Maskenpflicht, drohen Strafen: Die Polizei hat hierfür die Möglichkeit erhalten, Organmandate in der Höhe von 25 Euro auszustellen.

Kleine Shops und Werkstätten öffnen

Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Trafiken durften auch während der Geschäftsschließung geöffnet haben und ihre Kunden mit dem Nötigsten versorgen. Nach gut einem Monat dürfen nun auch kleine Geschäfte aller Branchen wieder aufsperren. Darunter fallen jene mit einer Verkaufsfläche bis zu 400 Quadratmetern. Auch Bau- und Gartenmärkte dürfen wieder Kunden empfangen. Allerdings unter strengen Hygienemaßnahmen: So gilt die Obergrenze von einem Kunden pro 20 Quadratmeter. Begrenzt sind auch die Öffnungszeiten der Geschäfte: Von 7.40 bis 19 Uhr darf eingekauft werden. Auch in diesen Läden müssen Mund und Nase verhüllt werden – so wie in Supermärkten und Öffis.

Händlern, die sich nicht an die Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Lässt man zu viele Kunden in seinen Shop, muss man mit bis zu 3.600 Euro Strafe rechnen.

Einige Dienstleistungen stehen ab Dienstag ebenfalls wieder zur Verfügung. Es dürfen Tankstellen-Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten wieder Kunden empfangen. Im Mai dürfen alle anderen Geschäfte sowie Friseure den Betrieb wiederaufnehmen. Am Schluss ist die Gastronomie dran – und zwar frühestens Mitte Mai.

Bundesgärten öffnen, Parksheriffs passen auf

Ihre Pforten haben ab Dienstag auch die Bundesgärten geöffnet. Nach einem Streit zwischen der Stadt Wien und dem Bund, dem die Gärten unterstehen, dürfen die Wienerinnen und Wiener die rund 230 von insgesamt 12.500 Hektar Grünflächen wieder besuchen. Laut den Zahlen der Stadt leben rund 113.500 Personen in maximal 500 Metern Distanz zu einem Bundespark. Betroffen sind in Wien: Augarten, Belvederegarten, Burggarten, Hofgarten, Volksgarten, Hofgarten sowie der Schlosspark Schönbrunn.

Allerdings gelten hier Eingangskontrollen. Dadurch soll gesichert werden, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig durch die Tore drängen. Auch im Freien müssen sich die Besucher an die Abstandregel halten: Wenn man nicht gemeinsam in einem Haushalt lebt, darf man sich nicht näher als einen Meter zueinander aufhalten. Überprüfen soll das die Polizei. Unterstützung erhält diese von der Wiener Parkraumüberwachung, den sogenannten Parksheriffs. Weil die Kurzparkzonen derzeit aufgehoben sind, haben sie Zeit und werden in den Parks eingesetzt.

Begräbnisse und Hochzeiten im kleinen Kreis

Für jene, die es eilig haben und heiraten wollen, gilt: Man darf, aber die Feierlichkeiten dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Selbiges gilt im Trauerfall. Auch zu Begräbnissen dürfen nur die engsten Verwandten. (ook, 13.4.2020)