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Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Empfehlungen der deutsche Nationalakademie Leopoldina zu einer möglichen Lockerung von Kontaktbeschränkungen wegen des Coronavirus stoßen auf Kritik. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar warnte im "Handelsblatt" vor einer "Aufweichung der Datenschutzregelungen" der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch in der gegenwärtigen Situation "nicht gerechtfertigt" sei.

Bestände

"Die DSGVO sieht zum Schutz der allgemeinen Gesundheit bereits weitreichende Eingriffstatbestände vor, die insbesondere durch die nationalen Gesetzgeber ausgefüllt werden können", sagte Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter in der norddeutschen Stadt Hamburg . Die Wissenschafter der Leopoldina-Akademie hatten vorgeschlagen, auf europäischer Ebene die Datenschutzregelungen für Ausnahmesituationen zu überprüfen und gegebenenfalls "mittelfristig" anzupassen.

"Dabei sollte die Nutzung von freiwillig bereitgestellten personalisierten Daten, wie beispielsweise Bewegungsprofile (GPS-Daten) in Kombination mit Contact-Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation ermöglicht werden." Als Vorbild nannten die Experten Südkorea. (APA, 14.04.2020)