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Amazon.

Foto: ap

Die französische Justiz an den US-Onlinehändler Amazon dazu verpflichtet, seine Lieferungen in der Coronakrise vorerst auf lebensnotwendige Produkte zu beschränken. Ein Gericht in Nanterre gab am Dienstag einer Klage von Gewerkschaftsvertretern statt, wonach Amazon zunächst die Coronarisiken für die Arbeiter in Lagerhallen überprüfen müsse.

Währenddessen dürfe der Onlinehändler nur Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte vertreiben. Andernfalls drohe dem Unternehmen eine Strafe von einer Million Euro.

Ein Monat

Die Regelung greife für zunächst einen Monat, hieß es in dem Urteil, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Amazon habe den Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen gegenüber seinen Angestellten in den Lagerhallen nicht ausreichend Rechnung getragen, erklärten die Richter.

Die Gewerkschaft SUD hatte gegen den Konzern geklagt und zudem die Schließung sämtlicher Lagerhallen in Frankreich gefordert, da in diesen inmitten der Pandemie mehr als hundert Angestellte zugleich arbeiteten. In diesem Punkt folgten die Richter der Gewerkschaft jedoch nicht.

Frankreich hat wegen der Coronakrise drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft verfügt. Am Dienstag wurde die Ausgangssperre bis 11. Mai verlängert. (APA/AFP, 14.4.2020)