Die geltenden Maßnahmen werden seit Wochen von Sicherheitsbehörden im öffentlichen Raum kontrolliert. Im Privaten wurden sie dann doch nicht tätig.

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Der Versuch des Gesundheitsministeriums, durch den berüchtigten Ostererlass private Zusammenkünfte zahlenmäßig zu begrenzen, schlug bekanntlich fehl. Als der Erlass publik wurde, folgte prompt eine hitzige öffentliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und darüber, ob die Anordnungen überhaupt gesetzlich gedeckt seien. Kritik kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch von Verfassungsjuristen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) entschuldigte sich daraufhin für die entstandene Verwirrung, kündigte eine Reparatur an und stellte klar: "Kritik verstanden." Bis es zur Anordnung kam, den Erlass wieder aufzuheben, waren zum Teil aber schon Verordnungen, die durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden erlassen wurden, bereits in Kraft.

Anfragen an Ministerien

Offen ist die Frage, inwiefern der angesprochene Erlass zwischen den verschiedenen Ministerien und Krisenstäben abgesprochen war, ob es etwaige rechtliche Bedenken im Vorfeld gab und wie solche Vorgänge in der Regel ablaufen. Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums komme es "täglich zu einem Austausch" zwischen den Krisenstäben der beiden Ministerien.

Wie es zu dem Behördenchaos kam, wollen nun auch die Neos via parlamentarischer Anfragen genauer wissen. Die Pinken zeigen sich verwundert, dass "ein solches Geschäftsstück, in dem solch weitreichende Eingriffsabsichten in die Privat- und Freiheitsrechte der in Österreich lebenden Menschen enthalten ist, seinen Behördengang durch alle Ebenen nimmt". Der Ostererlass solle Anlass dafür sein, in Zukunft Rechtssicherheit zu gewährleisten, meint Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper. Das, was manche als juristische Spitzfindigkeit empfinden, sei bei so heiklen Fragen "sehr wohl" angebracht.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) soll etwa beantworten, ob der Erlass mit seinem Ministerium akkordiert war und ob jemand im Vorfeld Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit hegte. Auch Gesundheitsminister Anschober soll beantworten, inwiefern der Erlass zuvor – etwa durch den Verfassungsdienst – rechtlich gegengecheckt wurde. Zudem erwarten die Pinken Informationen darüber, welche Rolle der Krisenstab im BMI – als Entscheidungs- oder Koordinierungsgremium – einnimmt.

Bedenken

Eine E-Mail-Korrespondenz, die dem STANDARD vorliegt, zeigt, dass jedenfalls auch dem Innenministerium zumindest am Wochenende der öffentlichen Debatte die Vollziehung der Verordnungen ein Dorn im Auge war: So erhielt etwa der Katastrophenschutz in Kärnten am Palmwochenende entsprechende Anweisungen aus dem Krisenstab des Innenministeriums, die sie an die zuständigen Sicherheitsbehörden weiterleiteten. Das bestätigt auch der Landespressedienst Kärnten.

Dort war zu lesen, dass bezüglich des Vollzugs auf "eine Klarstellung durch das BMSGPK zugewartet" werde. Bis dahin seien "keine Vollzugshandlungen vorgesehen". Es ist anzunehmen, dass diese Anweisung an alle Bundesländer verschickt wurde. Unklar ist, ob es trotzdem zu Anzeigen auf Basis des Ostererlasses kam. Das Innenministerium beantwortete eine Anfrage des STANDARD nicht. (Vanessa Gaigg, 16.4.2020)