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Anhand von GPS wusste die Firma immer, wann der Mitarbeiter sich auf den Weg zur Arbeit begab.

Foto: REUTERS/Fohringer

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Firma, die ihren Außendienstmitarbeiter via GPS überwacht hat, zu Schadenersatz verurteilt. Die Vorgesetzten konnten jederzeit über Internet kontrollieren, wo sich der Mitarbeiter aufhielt, da sein Dienstauto ein GPS-Ortungssystem eingebaut hatte. Der Betroffene wusste davon nichts, wie der "Kurier" am Mittwoch berichtete.

Teil des Gehalts des Außendienstmitarbeiters war auch die private Nutzung des Dienstfahrzeuges. Dieses war mit einem GPS-System ausgestattet, sodass sowohl Geschäftsführer, Vertriebsleiter, Produktionsleiter als auch der Innendienstleiter zu jeder Zeit den Aufenthaltsort des Mitarbeiters feststellen konnten.

Auch in der Freizeit

Als dieser davon erfuhr, forderte er die Firma auf, das zumindest in seiner Freizeit zu unterlassen. Doch die Firma tat das nicht, im Gegenteil. Wenn der Mitarbeiter in den Augen der Chefs zu spät von zu Hause losfuhr, musste er sich dem Zeitungsbericht zufolge anhören: "Warum fährst du so spät von daheim weg?"

Der Mitarbeiter ging zu Gericht. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof, der schließlich die Überwachung untersagte. Es handelt sich laut Höchstgericht um eine technische Maßnahme zur dauernden Kontrolle, was wiederum die Menschenwürde berühre. Es werde ja auch die Privatsphäre kontrolliert, und die gehe den Arbeitgeber nichts an.

Dem Mitarbeiter, der nicht mehr in der Firma arbeitet, steht auch Schadensersatz in Höhe von 2.400 Euro zu. (APA, 15.4.2020)