Die EU-Kommission ist für den Einsatz von Apps bei der Pandemie-Bekämpfung, positioniert sich aber gegen eine Standorterfassung.

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Die EU-Kommission hat sich gegen die Verwendung von Standortdaten von Handynutzern durch Apps im Kampf gegen das neuartige Coronavirus ausgesprochen. Die Verwendung von Standortdaten sei "weder notwendig noch empfehlenswert", erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag.

Demnach verstößt "die Erfassung der Bewegungen eines Individuums" zur "Ermittlung von Kontaktpersonen" gegen die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung.

Für Apps, gegen Standorterfassung

Viele EU-Länder arbeiten derzeit an der Entwicklung von Handy-Apps zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Auswertung von Daten soll zur großflächigen Beobachtung der Ausbreitung des Virus beitragen. Die Nachverfolgung von Corona-Infektionen könnte es demnach zudem erlauben, Menschen, die potenziell Kontakt zu Infizierten hatten, zu benachrichtigen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen allerdings heikel.

Die EU-Kommission hatte sich bereits grundsätzlich für die Entwicklung und den Einsatz derartiger Technologien ausgesprochen, dabei allerdings die Einhaltung der europäischen Datenschutzregeln sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit angemahnt. Nun veröffentlichte die Behörde detaillierte Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten.

Bei Apps zur Nachverfolgung von Infektionen gehe es nicht darum, "die Bewegungen von Personen zu verfolgen oder Vorschriften durchzusetzen", heißt es darin. Die Erfassung von Standortdaten sei also nicht zielführend. Da neue technologische Lösungen in diesem Bereich "voraussichtlich" auf Bluetooth basieren werden, sei eine Bestimmung des Standorts der Nutzer auch gar nicht nötig.

Soll helfen, Infektionskette zu brechen

Die Idee ist, dass positiv auf Corona getestete Menschen dies in der App eintragen. Der Kommission zufolge könnten dann Menschen, "die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben", gewarnt werden, damit sie sich testen lassen oder selbst isolieren. Die Identität des Infizierten müsse dafür nicht aufgedeckt werden.

Zur Position des Europaparlaments gegenüber Corona-Apps oder der Verwendung von Handystandortdaten sagte der SPÖ-Europaabgeordnete Andreas Schieder, dass besonderes Augenmerk einerseits auf die Einhaltung des Datenschutzes als Grundrecht und andererseits auf EU-weit einheitliche Standards diesbezüglich gelegt werde. Wenn die Einführung nämlich "falsch" gemacht werde, könne dies ein Einstieg in die Überwachungstechnologie werden.

Wenn sie "richtig", nämlich freiwillig und zeitlich begrenzt, geschehe, könne dies "ein brauchbarer Mosaikstein" bei der Bekämpfung des Virus sein, so Schieder. Man dürfe sich nicht täuschen und davon ausgehen, mit einer App wären alle Gefahren gebannt. Die Bevorzugung von Personen, die eine Corona-App installiert haben, lehnte der SPÖ-EU-Abgeordnete ebenso ab wie Geschenke, zum Beispiel eine Gratis-Atemschutzmaske bei Installation. (APA, 16.04.2020)