An den österreichischen Grenzen gelten in Zeiten des Coronavirus verschärfte Einreisebestimmungen.

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Wien – In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. Bei Vorliegen von besonderen familiären Gründen, bei Besuchen des Lebenspartners oder wenn ein Tier zwingend versorgt werden muss, reicht in Zukunft eine Eigenerklärung, um einreisen zu können. Bisher konnte man nur mit einem ärztlichen Attest nach Österreich einreisen.

Die Ausnahmebestimmungen gelten, wie das Gesundheitsministerium erklärte, für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen.

Besuch vom Lebenspartner ist erlaubt

Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder von eigenen Kindern im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung. Für Pferdebesitzer und -halter, die ihr Tier beziehungsweise ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt. Diese neuen Vorgaben seien bereits den Mitarbeitern an den Grenzübergängen übermittelt worden.

Auch wenn der Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, darf er für einen Besuch nach Österreich einreisen. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass das Sehen des Lebenspartners zur Deckung der "notwendigen Grundbedürfnisse" zähle. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich.

Besuche in Nachbarländern derzeit nicht möglich

Zu beachten ist aber, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es seien in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters dürfe nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten müsse man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne.

Aus österreichischer Sicht wäre es auch als in Österreich Wohnhafter möglich, den Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland zu besuchen, jedoch ist dies derzeit faktisch nicht möglich, denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. (APA, 16.4.2020)