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Die Zeit vergeht für die Betriebe, ohne dass es Klarheit über die Abwicklung der Kurzarbeit gibt. Die Lohnverrechner und Steuerberater gehen über.

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Sie schlägt voll ein, die Kurzarbeit. Das Modell, bei dem Mitarbeiter trotz Reduktion ihres Arbeitspensums um bis zu 90 Prozent nur maximal ein Fünftel der Bezüge verlieren, gilt für Arbeitgeber wie -nehmer als äußerst attraktiv. Der Vorteil des Instruments ist überdies, dass die Beschäftigten auch bei geringer Auslastung im Betrieb bleiben und bei einer Verbesserung der Lage sofort zur Verfügung stehen.

Wie stark die Kurzarbeit nachgefragt wird, zeigen neue Zahlen, die am Montag vom Arbeitsministerium veröffentlicht wurden. Per Freitag haben mehr als 63.000 Betriebe Anträge gestellt, die 871.000 Beschäftigte umfassen. Das entspricht einem Zuwachs von 270.000 Personen in Kurzarbeit innerhalb einer Woche.

AMS unter Druck

Doch die Beihilfe hat auch Schattenseite. Eine rührt aus dem Erfolg der Maßnahme: Das Arbeitsmarktservice kommt bei den Anträgen nicht nach, obwohl diese auf Hochtouren bewilligt werden. Die Unternehmen müssen sich zudem durch umfangreiche Formulare quälen, die sich noch dazu seit Ausbruch der Corona-Krise öfter verändert haben. Und immer noch sind viele Punkte offen. "Seit Wochen sind 200 Fragen ungeklärt", sagt Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ohne schnelle Antworten würden die Hilfsmaßnahmen nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen, warnt er.

Löhne vorfinanzieren

Die Zeit drängt, denn die Betriebe müssen trotz teilweise kompletter Umsatzausfälle die Löhne vorfinanzieren. Hübner verweist zudem darauf, dass die Auszahlung des Urlaubsgeldes naht. Die internen und externen Lohnverrechner sehen das ebenso. Sie sprechen angesichts großer Unklarheiten und fehlender Softwareprogramme ebenso wie Hübner von einem riesigen Chaos bei der Kurzarbeit.

Ein Kernproblem wird darin gesehen, dass den Arbeitnehmern eine Nettolohngarantie zusteht, die Betriebe aber immer mit Brutto operieren. Was die Sache so kompliziert macht: Die Nettobetrachtung erfordert nicht nur eine Umorientierung, sondern erweitert die Berechnungen um zahlreiche individuelle Begebenheiten. Ob Familienbonus, Pendlerpauschale, Sachbezüge oder Zulagen: Derartige Faktoren müssen bei der Abrechnung der Kurzarbeit berücksichtigt werden, ohne dass es genaue Anleitungen dazu gebe, wie Thomas Neuhauser sagt, der vor einem "Inferno" warnt. Der Gesellschafter von Lohnverrechnung.at beklagt nicht nur den riesigen Arbeitsaufwand, sondern macht auch auf die Haftungsproblematik aufmerksam.

Das AMS hat alle Hände voll zu tun.
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Die Sozialpartner geben die Schwierigkeiten unumwunden zu. Sie haben provisorische Lösungen ausgearbeitet, "da eine korrekte programmtechnische Abrechnung der Kurzarbeitsgehälter/-löhne aufgrund der zahlreichen ungeklärten Fragen noch nicht möglich ist". Je nach Gehaltsklasse sollen 80, 85 oder 90 Prozent des Nettoverdienstes vor der Kurzarbeit überwiesen werden, um die Überweisungen nachträglich richtigzustellen. Sonder- und Urlaubszahlungen sollen voll abgegolten werden, heißt es in einer neuen Vereinbarung der Sozialpartner.

Sanierung erwartet

Experte Neuhauser rechnet damit, dass sich nicht nur die Lohnverrechnung für April, sondern auch für Mai an der Zwischenlösung orientieren werde. Eine korrekte Abrechnung werde somit erst im Juni möglich sein. "Die entsprechenden Aufrollungen werden einen neuerlichen, enormen Mehraufwand bedeuten", sagt der Lohnverrechner. Wenn nicht überhaupt eine Generalsanierung der Kurzarbeit erfolgt und auf Bruttoentgelte abgestellt wird.

Denn auch eine Taskforce aus Experten soll festgestellt haben, dass die jetzige Form der Kurzarbeit nicht ohne Reform umsetzbar sei. Auch sie habe sich dafür ausgesprochen, die Berechnungsgrundlage für die Beihilfe auf brutto umzustellen. Kammerpräsident Hübner appelliert an die Regierung, Experten stärker einzubinden, damit nicht eine Wand zwischen Regierung und Unternehmen stehe: "Der Bürokratiewahnsinn für die ohnehin schwer belasteten UnternehmerInnen muss sofort aufhören." (Andreas Schnauder, 21.4.2020)