Beihilfen sind nach EU-Recht verboten, wenn sie den Wettbewerb verzerren. Unterstützt die Regierung Betriebe mit Geld, muss sie die EU-Kommission informieren – und auf deren Placet warten. Bis zur Entscheidung aus Brüssel dauert es meist bis zu zwei Monate, seit Beginn der Corona-Krise sind es rund zwei Wochen.

Finanzminister Gernot Blümel.
Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Das ist schnell – und trotzdem zu langsam. Vor allem deshalb, weil die Kommission derzeit ohnehin die meisten Beihilfen durchwinkt. Deshalb fordert Finanzminister Gernot Blümel eine vorübergehende Aufhebung des Beihilfenrechts. Könnte die Regierung ohne Rückfrage in Brüssel umsetzen, was sie ankündigt, wäre Betrieben geholfen.

Zumindest nach außen folgt die Forderung einer richtigen Logik: Schnelligkeit geht vor, wenn es um das Überleben von Betrieben und Arbeitsplätzen geht. Jedoch leuchtet nicht ein, weshalb gleich das ganze EU-Beihilfenrecht ausgesetzt werden soll. Dieses sieht auch Zuschüsse vor, die derzeit ohnehin erlaubt sind: Spritzen von bis zu 200.000 Euro über drei Jahre, um ein Beispiel zu nennen.

Bei diesem Prinzip müsste man ansetzen und – wichtig! – temporäre Ausnahmen schaffen. Die Corona-Krise legitimiert Staatshilfen, die gesunde Unternehmen vor dem Aus schützen. Aber sie legitimiert keinesfalls jedwede Beihilfe. Das weiß offenbar auch Blümel: Aus seinem Ministerium heißt es, jede Erleichterung im Beihilfenrecht sei ein Erfolg. Blümels Forderung schafft eine Verhandlungsbasis. (Aloysius Widmann, 20.4.2020)