Schon jetzt kann man zwei Semester vom Studium ausgeschlossen werden, wenn man eine Uni-Arbeit von jemand anderem schreiben lässt.

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Wien – Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) plant schärfere Maßnahmen gegen das Ghostwriting an Universitäten. Künftig sollen Personen, die akademische Arbeiten entgeltlich für andere verfassen, bestraft werden, so Faßmann in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos.

Bereits das Angebot soll strafbar sein

Dafür soll das Universitätsgesetz (UG) geändert werden. Mit einer Verwaltungsstrafe muss dann rechnen, "wer gegen Entgelt ein Werk für einen anderen herstellt oder einem anderen zur Verfügung stellt, wenn sie oder er weiß oder nach den Umständen annehmen kann, dass dieses Werk in der Folge teilweise oder zur Gänze als wissenschaftliche Arbeit oder Abschlussarbeit fälschlich zum Nachweis nicht erbrachter eigenständiger Leistungen ausgegeben werden soll". Außerdem soll bereits das Anbieten von Ghostwriting strafbar sein.

Derzeit ist das Verfassen von akademischen Arbeiten für andere nicht mit einer Strafe belegt. Studenten, die sich einen Ghostwriter organisieren und dann ertappt werden, können dagegen schon jetzt sanktioniert werden. Allerdings müssen die Unis das zuvor in ihrer Satzung festgelegt haben: Dann kann das Rektorat Ghostwriting-Profiteure bis zu zwei Semester vom Studium ausschließen. (APA, 21.4.2020)