Die Geschworenen befanden den 32-Jährigen einstimmig für schuldig, die Tat wurde als Mordversuch eingestuft.

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Ein 32-jähriger Mann ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Dezember des Vorjahres einem Bekannten ein Messer in den Rücken gestochen haben. Das Opfer, das wieder gesund wurde, war mit der Ex-Freundin des Angreifers liiert, was diesen zum Ausrasten gebracht haben soll.

Tat in Judenburg

Verhandelt wurde über eine Tat, die am 8. Dezember 2019 in Judenburg verübt wurde. Der Angeklagte hatte sich einige Monate vor dem Vorfall von seiner Freundin getrennt und wollte nun noch eine Aussprache mit ihr. Er fuhr daher zu ihrer Wohnung, wo er sie aber nicht antraf. Nach Angaben des Opfers lauerte der 32-Jährige schon vor der Wohnung. Mit den Worten "Ich hab' etwas für dich", soll er den neuen Freund seiner Ex-Freundin an der Schulter gepackt, umgedreht und ihm von hinten ein Messer hineingerammt haben. Der Schwerverletzte konnte in eine Wohnung flüchten.

Der Angeklagte, der nur über Video aus der Haftanstalt zugeschaltet wurde, gab an, dass er seinen Nebenbuhler zufällig getroffen habe. Er bestritt jede Tötungsabsicht und fühlte sich nur wegen "leichter Körperverletzung" schuldig. Die Verletzung durch das zehn Zentimeter lange Messer im Bereich der Lendenwirbelsäule war laut Sachverständigem schwer, es wurde aber kein Organ verletzt. Die Geschworenen befanden den 32-Jährigen einstimmig für schuldig, die Tat wurde als Mordversuch eingestuft. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tat in Gmunden

Ein 43-Jähriger, der seine Ex-Frau auf offener Straße in Gmunden mit einem Teppichmesser schwer verletzt haben soll, ist Mittwochabend im Welser Landesgericht wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig schuldig. Der Angeklagte bestritt die Attacke, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er nahm sich Bedenkzeit ebenso wie die Staatsanwältin.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte am 2. Oktober des Vorjahres die damals 35-Jährige vorsätzlich töten wollte. Das Strafausmaß begründete die Richterin damit, dass der Angeklagte eine Waffe gegen seine geschiedene Frau gerichtet hatte sowie eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Mildernd, dass es eben bei dem Versuch geblieben ist. Zudem wurde er zu einem Teilschadenersatz von 10.000 Euro an das Opfer verurteilt, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte. (APA, 22.4.2020)