Ministerin Raab und Kardinal Schönborn mit Masken bei der Pressekonferenz am Donnerstag.

Foto: APA

Wien – Nach zwei Monaten Corona-Pause werden ab 15. Mai Gläubige wieder Gottesdienste in den Kirchen mitfeiern können – freilich unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen. Am Donnerstag präsentierten Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und Kardinal Christoph Schönborn, stellvertretend für alle 16 Religionsgemeinschaft, die Maßnahmen: beschränkte Teilnehmerzahl, Mund-Nasen-Schutzmasken und zwei Meter Abstand zu Mitfeiernden. Dieser gilt aber nicht für Personen, die im selben Haushalt leben.

Ordnungsdienst an der Kirchentür

Berechnet wird etwa die Zahl der möglichen Kirchgänger nach der Größe des Gotteshauses. Konkret soll pro 20 Quadratmeter Kirchenraum eine Person erlaubt sein. Heißt konkret: Im Wiener Stephansdom wären dies rund 120 Personen, im Linzer Dom 200 und etwa in der sehr kleinen Kirche des Jägerstätter-Geburtsorts St. Radegund etwa vier Personen.

Kontrollieren soll die Einhaltung der Maßnahmen ein kircheneigener Ordnungsdienst. Von staatlicher Seite setzt man auf Vertrauen. Polizeikontrollen oder gar Strafen werde es, so Raab, nicht geben. Die Kultusministerin bedankte sich auch ausdrücklich bei den Gläubigen für "die Geduld und das Durchhalten". Raab: "Danke, dass sie das Opfer zum Schutz der Gesellschaft gebracht haben."

Mehr Solidarität

Kardinal Schönborn zeigte sich sichtlich erfreut über den geplanten Mehrbetrieb im Kirchenraum. Über liturgische Anpassung diskutiere man aktuell noch kirchenintern: "Es wird, etwa bei der Kommunion oder beim Singen, ungewohnte Wege geben. Aber darüber beraten wir derzeit noch." Es brauche künftig jedenfalls noch mehr Solidarität und mehr Miteinander: "Die Zeiten werden nicht einfach sein." (Markus Rohrhofer, 23.4.2020)