Die neuen EU-Regeln für Drohnenflüge sollen ab 2021 in Kraft treten.

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Aufgrund der Corona-Krise verzögert sich die neue EU-Drohnen-Verordnung, die im kommenden Juli in Kraft hätte treten sollen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, das neue europäische Drohnen-Regulativ mit 1. Jänner 2021 in Kraft zu setzen. Das hat die heimische Flugsicherung Austro Control am Donnerstag in einer Presseaussendung bekannt gegeben.

Hintergrund der Verschiebung sei der Wunsch einiger Mitgliedstaaten, die sich einer Mehrbelastung aufgrund der Folgen von SARS-CoV-2 ausgesetzt sehen und daher mehr Zeit für die Implementierung der Regelungen benötigen, hieß es. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten die bisherigen nationalen Regelungen unverändert weiter. Definierte Übergangsregelungen verschieben sich voraussichtlich ebenfalls um sechs Monate.

App informiert über Flugerlaubnis

Die neuen rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) haben zum Ziel, europaweit einheitliche Regelungen für den Betrieb von Drohnen zu definieren. Was sich für Drohnenpiloten konkret ändert, hat Austro Control auf der Website "Drone Space" zusammengefasst. Mit einer Dronespace-App erhalten Drohnenpiloten zudem die Möglichkeit in Echtzeit festzustellen, ob ihr Flug an dem ausgewählten Ort erlaubt ist oder nicht. Ein eigenes Tool soll es Drohnennutzern erleichtern, die richtige Bewilligungsart für die jeweilige Drohne herauszufinden.

"Unser Ziel war es, möglichst umfangreich, aber eben auch so benutzerfreundlich wie möglich das Thema Drohnen aufzubereiten", erläuterte Philipp Piber, Leiter der Abteilung Drone Competence Center bei Austro Control. Anwendungen mit und rund um Drohnen haben ein großes Potenzial und können unter anderem im Rettungs- und Feuerwehreinsatz oder beim Katastrophenschutz hilfreich sein. Einsetzbar sind die Geräte auch bei der Bewässerung und Behandlung in der Agrarwirtschaft, zur Reduktion von Arbeitsrisiken – etwa bei Instandhaltungsarbeiten und Inspektionen – sowie zur besseren Planung von Wartungsarbeiten an Infrastruktureinrichtungen.

2019 sind in Österreich 2.719 Ansuchen um den Betrieb einer Drohne behandelt worden. 2.592 wurden von der Austro Control genehmigt. (APA, 23.04.2020)