Die Regierung habe sich auf eine entsprechende Lösung geeinigt, so Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger am Freitag.

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Wien – Die von etlichen Veranstaltern in den vergangenen Wochen aufgrund der unzähligen Corona-bedingten Absagen im Kultur- und Sportbereich geforderte Gutscheinlösung für gekaufte Tickets wird kommen. Die Regierung habe sich auf eine entsprechende Lösung geeinigt, sagte Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger gegenüber der APA. Ein Beschluss im Parlament soll am Dienstag folgen.

"Es wird für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse sowie Kunst- und Kultureinrichtungen diese Lösung geben", so Blimlinger. Konkret ist vorgesehen, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.

"Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Veranstalter nicht insolvent werden und die Kunden besser abgesichert sind", betonte die Kultursprecherin. "Wenn die Veranstalter insolvent werden, bekommen die Leute nämlich gar nichts. Mit der Gutscheinlösung schiebt man die Frage der Liquidität hinaus. Es ist aus unserer Sicht der beste Kompromiss für beide Seiten."

VKI fordert: "Gutscheinlösung muss freiwillig bleiben"

Am Freitag wird das Thema im Budgetausschuss behandelt, der Beschluss dazu soll dann am Dienstag folgen. Gültig ist die verpflichtende Regelung für alle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Absagen seit Mitte März. Ausgenommen davon sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. "Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht", sagte Blimlinger. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für Fußballspiele. Diese kann man sich ausbezahlen oder aber den Betrag für ein Folgeabo gutschreiben lassen.

Sehr kritisch sieht eine verpflichtende Gutscheinlösung der Verein für Konsumenteninformation (VKI). In einer Aussendung verwies man auf die "massive Einschränkung" von Konsumentenrechten, die damit einhergehe. Solche Lösungen seien nicht nur verfassungsrechtlich fraglich. "Eine Gutscheinlösung muss in der auch für Verbraucher schwierigen wirtschaftlichen Situation freiwillig bleiben", so der VKI. "Die Annahme eines Gutscheines könnte außerdem nur dann empfohlen werden, wenn er insolvenzabgesichert wäre. Andere Lösungen sind inakzeptabel."

Natürlich stehe es Verbrauchern frei, "von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren", heißt es weiter. "Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die aktuellen Überlegungen sind daher entschieden abzulehnen." Es sei letztlich auch keineswegs gesichert, dass diese Maßnahme den Künstlern zugutekomme. "Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter."

Kritik seitens der Opposition

Für zwar "grundsätzlich richtig" hält die SPÖ die von der Regierung geplante Gutscheinlösung für abgesagte Kulturveranstaltungen, warnt jedoch davor, finanziell schlechter gestellte Menschen sowie Jugendliche dadurch zu belasten. Auch FPÖ und NEOS zeigten sich am Freitag kritisch.

Die SPÖ hat laut Aussendung im heutigen Justizausschuss eine Änderung vorgeschlagen, damit Minderjährige und GIS-Befreite, die Karten für jetzt untersagte Veranstaltungen gekauft haben, von der Regelung ausgenommen sind und die Ticketkosten refundiert bekommen, wie SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda festhält. "Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher, der sein letztes Taschengeld für teure Frequency-Karten ausgegeben hat, diesen Betrag jetzt nicht erstattet bekommt, wenn er das will", so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Der SPÖ-Vorschlag im Ausschuss wurde jedoch abgelehnt, was Drozda nicht nachvollziehen könne.

Aus juristischer Sicht stehen den NEOS "die Haare zu Berge"

"Sicherlich keine Zustimmung" werde es seitens der FPÖ für die neue Lösung geben, wie FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm am Freitag in einer Aussendung betont. Er wittert, dass "nicht die Banken und der Staat" die entstandenen Ausfälle bezahlen würden, "sondern die Konsumenten selbst". Zuerst würden diese gezwungen, "einen Gutschein anstatt der ihnen zustehenden Rückzahlung einer bereits bezahlten Veranstaltung zu bekommen, um dann im Falle einer möglichen Insolvenz des Veranstalters, auf eben diesem Gutschein sitzenzubleiben", so Wurm. Damit habe sich die Bank beziehungsweise der Staat für eine mögliche Ausfallshaftung "aus der Affäre gezogen".

Die NEOS wollten nicht ausschließen, dem Gesetz im Plenum des Nationalrats zuzustimmen, aus juristischer Sicht stünden ihm aber "die Haare zu Berge", so Johannes Margreiter. So werde nicht klar definiert, was ein Sportereignis oder ein Kulturereignis sei. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass man mit dem Gesetz vor allem kleine Kunst- und Kulturbetriebe vor der Pleite bewahren wolle. Erfreut zeigte sich auch ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger: "Damit bringen wir die Veranstalter durch diese finanziell schwierige Zeit und sichern gleichzeitig die Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist das richtige Mittel in dieser Zeit." (APA, 24.4.2020)