Aktuell gibt es Brösel um den Online-Theorieunterricht bei Fahrschulen.

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Die Krise um das Coronavirus betrifft auch Fahrschüler massiv. So wird nun statt des Theorieunterrichts in den Fahrschulen verstärkt auf Onlinekurse gesetzt. Das ist aber nach Meinung des Fachverbandes der Fahrschulen rechtswidrig, wie dessen Geschäftsführer Stefan Ebner dem STANDARD nach einem Bericht des "Kurier" bestätigt. Dem gegenüber stehen aber die Easy-Drivers-Fahrschulen auf dem Standpunkt, dass die Gesetzeslage sehr wohl Möglichkeiten zum Distance-Learning gibt.

Easy Drivers für Distance-Learning

Ebner betont, dass die Gesetzeslage besage, dass die Theorie im Rahmen eines Präsenzunterrichts zu erfolgen hat. "Die Führerscheinausbildung ist in Österreich mit einem Präsenzunterricht konzipiert, das heißt, ein Fahrschüler geht 20 Stunden für das Grundwissen und zwölf Stunden für das Pkw-Spezialwissen in den Kurs", sagt er. Gleichzeitig sei eingeplant, dass etwa genau so viel Zeit zu Hause zum Lernen aufgewandt wird – auch digital oder mit Apps. Weil es da aber keine einheitlichen Systeme, sondern "knapp ein Dutzend Anbieter" der Lehrmaterialien gebe, könnten diese Zusatzangebote den Präsenzunterricht nicht ersetzen. Es gebe keinen "behördlich vorgegebenen Qualitätsstandard" für diese Tools.

Anwesenheit schwer zu kontrollieren

Der "Kurier" zitierte dazu die Verkehrsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Baden bei Wien, Karin Ferstl: "Ein Onlinekurs wäre schlichtweg nicht rechtens." Onlinekurse dürfen demnach nur als freiwillige Zusatzangebote zur Vertiefung des Stoffes bereitgestellt werden.

Da würde bedeuten, dass Fahrschüler, die an solchen Onlinekursen teilgenommen haben, den Theorieteil in einer Fahrschule nachholen müssten, sobald diese wieder geöffnet hat, so der "Kurier". Fahrschulvertreter geben beispielsweise zu bedenken, dass die Anwesenheitspflicht bei Onlinekursen nur schwer kontrolliert werden kann.

"Wir sind fassungslos"

Die Easy-Drivers-Fahrschulen, deren Kunden von dem Nachholen betroffen wären, verstehen diese Rechtsauslegung nicht. "Wir sind fassungslos", sagte Walter Harm, Geschäftsführer der Easy-Drivers-Fahrschulen, am Freitag in einer Aussendung. "Distance-Learning ist auch für den Fahrschulunterricht nicht explizit verboten und erfüllt die Erfordernisse, die der Unterricht laut Kraftfahrgesetz erfüllen muss und minimiert das Corona-Ansteckungsrisiko auf null."

Der Theoriekurs via Distance-Learning schließe außerdem "mit derselben behördlichen Theorieprüfung ab wie der Präsenzkurs im Schulungsraum", meinte Harm. Es gebe weder gesetzliche Normen noch eine Judikatur, "die dieses Unterrichtsverfahren explizit verbieten". Man sei daher der Überzeugung, "dass nach der derzeitigen Rechtslage niemand den im Distance-Learning absolvierten Theoriekurs wird nachholen müssen".

Für die Ebner von der Wirtschaftskammer ein Argument gegen Distance-Learning: Man hoffe auf eine Klärung in Hinblick digitale Angebote der Fahrschulen, damit alle 400 Fahrschulen in Österreich dieselbe Ausgangssituation haben und auch weniger technologieaffine Schüler Zugang haben. Ebner geht davon aus, dass auch die Fahrschulen als Dienstleister am 2. Mai wieder – unter Auflagen – voraussichtlich öffnen dürfen, sämtliche Kurse werden also bis dahin pausiert, so Ebner. (red, APA, 24.4.2020)