Nicht Regen, sondern Geldregen ging auf manche Novomatic-Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder oder deren Frauen nieder.

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Wien – Eine gewisse Großzügigkeit kann man ihm nicht absprechen, Johann Graf, dem Eigentümer des Glücksspielkonzerns Novomatic. Im Rahmen der Casinos-Ermittlungen ist eine Liste notariell beglaubigter Schenkungsverträge aufgetaucht. Die angeführten 36 Schenkungen (à 100.000 Euro bis zwei Millionen Euro) summieren sich auf rund 30 Millionen Euro und wurden der Finanz von Graf auch gemeldet. Es gehe "ausschließlich um Angelegenheiten des Privatlebens" von Graf, und die geschenkten Beträge stammten allesamt aus seinem versteuerten Privatvermögen, erklärt Grafs Anwalt, Christopher Schrank, auf Anfrage.

Unter den Empfängern finden sich ein paar Familienmitglieder und vor allem (Ex-)Angestellte von Novomatic-Firmen, Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise deren Frauen. Grafs Spendierfreude traf auch Exkonzernchef Harald Neumann, er bekam im Jänner 2018 und Februar 2019 je eine Million. Warum? "Das betrifft den höchstpersönlichen und privaten Bereich von Graf auf der einen und Neumann auf der anderen Seite", sagt Neumanns Anwalt Norbert Wess nur. Auch eine mit Graf verwandte Juristin, die heute in einem Ministerkabinett arbeitet, kam in den Genuss einer Gabe.

Privat oder beruflich?

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass das Geld für Korruptionszwecke ausgegeben wurde; die Betroffenen, so erreichbar, bestreiten das. Jedenfalls gilt die Unschuldsvermutung. In der Causa Casinos, in der es unter anderem um den Verdacht auf Korruption geht, steht auch Graf auf der Beschuldigtenliste. Er bestreitet die Vorwürfe, und es gilt auch da die Unschuldsvermutung.

Zurück zu den Geschenken. Steuerrechtlich stellt sich da folgende Frage: Floss das Geld aus privaten Motiven? Dann ist es eine Schenkung, und der Empfänger muss es nicht versteuern (die Schenkungssteuer wurde in der Ära des SPÖ-Chefs Alfred Gusenbauer im Juli 2008 abgeschafft). Floss das Geld aber aus beruflichen Motiven, ist es als Entgelt oder Bonus zu behandeln, der Empfänger muss es daher auch versteuern. Tut er es nicht, begeht er Steuerhinterziehung. Die Abgrenzung privat/beruflich ist schwierig, das zeigt auch die Rechtssprechung.

Schwierige Abgrenzung

Ein Beispiel gefällig? Ein Mann schenkt seiner langjährigen Ex-Hausangestellten, der er 1.500 Euro im Monat gezahlt hatte, eine Million Euro. Grund: Sie habe ihn im Alter gut gepflegt. Er zeigt die Schenkung der Finanz an, die und die zweite Instanz sagen, die Frau müsse das als Entgelt versteuern. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet 2017 anders: Das private Motiv habe überwogen, es handle sich also um eine Schenkung.

Nur kurz noch zur Anzeigepflicht bei der Finanz: Schenkungen an Familienmitglieder müssen dort gemeldet werden, wenn sie mehr als 50.000 Euro betragen, bei Nichtangehörigen beginnt die Anzeigepflicht ab 10.000 Euro.

Familie Novomatic

Ja, und warum sollte Graf so viel Geld verschenken? Ein Erklärungsansatz von ihm Wohlwollenden geht so: Die Novomatic sei der ganze Stolz des gelernten Fleischhauers, der es zum zweitreichsten Österreicher gebracht hat. Die Novomatic-Leute sehe er als seine Familie an, Privatleben habe er ebenso wenig wie teure Hobbys oder Luxus. (Sein Maybach dürfte nicht in diese Kategorie fallen.) Bevor er mit Dingen, die er nicht brauche, protze, verschenke er sein Geld lieber. Wie die WKStA das einschätzt, ist offen, sie prüft den Sachverhalt erst. (Renate Graber, 24.4.2020)