Das Gesundheitsministerium hat am Montag klargestellt, dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen grundsätzliche zulässig sind. Eine missverständliche Formulierung auf der Homepage des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde entsprechend korrigiert. Ein explizites Verbot privater Treffen gibt es zwar nicht, es gilt aber weiterhin die Empfehlung, Sozialkontakte zu vermeiden.

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Man muss seinen Geburtstag nicht mehr allein feiern, aber man sollte ihn allein feiern, auch wenn private Treffen nicht verboten sind, wie sich herausstellte.
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Auf der Homepage des Ministeriums finden sich zahlreiche Fragen und Antworten zu den seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem finden sich hier die Fragen "Wann enden die Ausgangsbeschränkungen?" und "Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?". Die bis Montagvormittag darunter stehende Antwort suggerierte, dass derartige Besuche tatsächlich verboten wären. Sie lautete nämlich schlicht: "Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung."

"Natürlich kein Verbot"

Treffen im privaten Bereich werden durch die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht dezidiert untersagt. "Natürlich ist das kein Verbot", sagte eine Sprecherin. Die Antwort wurde nun um den Hinweis ergänzt, dass die "Verkehrsbeschränkungen" sich auf öffentliche Orte beschränken. "Der private Bereich ist davon nicht umfasst. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern", heißt es nun.

Seit 16. März gilt ein grundsätzliches "Betretungsverbot" für öffentliche Orte. Durch die weit gefassten Ausnahmen ist es allerdings jedermann erlaubt, sich auch ohne Angabe von Gründen im Freien aufzuhalten, wenn er das allein oder mit seinen Mitbewohnern tut und dabei einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhält. Für private Treffen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Beschränkungen laufen mit Ende April aus. Einen Plan für die weitere Vorgehensweise ab Mai will die Regierung am Dienstag vorstellen.

Konkretisierung zu Treffen im privaten Bereich

Am Nachmittag schickte das Gesundheitsministerium eine "Konkretisierung bezüglich Verkehrsbeschränkungen und Treffen im privaten Bereich" aus, um Klarheit zu schaffen und erinnert daran, dass sich die Verordnung 98 zu Verkehrsbeschränkungen auf das Betreten öffentlicher Orte zum Zwecke der fünf in der Verordnung dargelegten Ausnahmen beziehe und fügte an: Der private Bereich ist davon formalrechtlich nicht dezidiert umfasst. Dies wurde auch im Zusammenhang mit dem 'Oster-Erlass' vielfach kommuniziert. Klar ist aber, dass eine Umsetzung in Widerspruch zu den zentralen Empfehlungen stehen würde. Daher wird, so wie bisher, empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern. Nicht alle Bereiche – insbesondere jene der Privatsphäre – sollen gesetzlich bis ins kleinste Detail geregelt werden. In diesen Bereichen gilt es, an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bevölkerung zu appellieren. Jedes andere Verhalten würde den allgemeinen Empfehlungen widersprechen." (APA, red, 27.4.2020)