Den Gastgarten darf man ab Mitte Mai wieder besuchen. Damit der Abstand eingehalten wird, gilt es wohl noch einige Tische zu rücken.

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Ein gepflegtes Bierchen zu zweit wird bald wieder möglich sein. Die Maske braucht man zumindest für den Gang auf die Toilette.

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Auf den fröhlichen Stammtisch in großer Runde im Wirtshaus ums Eck müssen nach Unterhaltung Lechzende noch länger verzichten. Auch der Kindergeburtstag mit vielen Freunden wird so schnell nicht nach alten Mustern zu feiern sein. Klein, fein und eher gesittet ist alles, was in naher Zukunft zumindest in Gastronomiebetrieben möglich sein wird.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat nun die von der Branche immer dringlicher eingeforderten Details vorgelegt, wie die Öffnung am 15. Mai vonstattengehen soll. Vieles ist bereits durchgesickert, anderes neu. Eines lässt sich sagen: Unbekümmert und ausgelassen ausgehen spielt es nicht.

Die Maskenpflicht kommt, wie sie in etwa erwartet worden ist: Für Gäste gilt sie zwar nicht am Tisch, wohl aber beim Betreten des Lokals und beim Gang zur Toilette. Mund-Nasen-Schutz oder auch ein Visier ist – wie von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt – vom Personal zu tragen. Köstinger präzisierte am Dienstag: Das gilt für alle, die mit Gästen in Kontakt sind, auch wenn sie ein Bier an der Theke zapfen. Ob Koch und Küchenhilfe sie tragen müssen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist, ist noch unklar.

Vier an einem Tisch

Was die erlaubten Öffnungszeiten betrifft, so sind diese von sechs bis 23 Uhr beschränkt. Auch in Sachen Abstandhalten gibt es nun genaue Vorgaben: An einem Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen, plus (familienzugehörige) Kinder. Der Kindergeburtstag ist also möglich, wenn vier Väter oder Mütter mit dem eigenen Nachwuchs feiern. Pro Tisch ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, von Personengruppe zu Personengruppe (gemessen von Schulter zu Schulter); für Menschen, die am selben Tisch sitzen, gilt das nicht. Das lauschige Tête-à-Tête im Kaffeehaus wird also möglich sein.

Dafür zu sorgen, dass die Tische entsprechend platziert sind, hat der Gastronom. Das Thema Abstand hat der Branche wohl das allermeiste Kopfzerbrechen beschert. Für viele Betriebe stellt sich die Frage, ob sich Aufsperren überhaupt lohnt, wenn sie weniger Gäste bewirten können. Die Wiener Kaffeehauskette Aida will vorerst nur einen Teil ihrer Filialen aufsperren, viele seien einfach zu klein, um die Abstandsregeln einhalten zu können. WKO-Funktionär Mario Pulker sieht die Öffnung dennoch als wichtiger Schritt Richtung Comeback. Mit den am Dienstag präsentierten Regeln hätte man den Betrieben schon Anfang Mai das Aufsperren ermöglichen können, befindet der freiheitliche WKO-Funktionär Michael Fürtbauer und spricht damit vermutlich aus, was sich so manche Betriebe nur denken.

Tisch reservieren

Die würden nun Planbarkeit brauchen, so Köstinger. Sie rät von Spontaneität weitgehend ab. Ihre Empfehlung: am besten schon vor einem Lokalbesuch einen Tisch reservieren – um Warteschlangen zu vermeiden. Jedenfalls gilt: Gäste müssen an der Tür abgeholt werden und zum Platz geleitet werden. Freie Sitzwahl, wie sie hierzulande in normalen Zeiten üblich ist, gibt es nicht.

Eine Empfehlung für die Gastronomen gibt es im Sinne des erhöhten Hygienebedarfs. Auf dem Tisch sollen sich keine Gegenstände wie Salzstreuer oder Brotkörbe befinden, die die Tischgesellschaft gemeinsam benützen. Wer nach einem unter diesen besonderen Umständen verzehrten Mahl noch einen Absacker nehmen will, muss nicht gänzlich darauf verzichten.

Sitzen im Pub

Sich ganz salopp beim Wirt an die hausinterne Theke oder Bar zu verfügen, geht aber nicht. Die muss geschlossen bleiben. Ganz grundsätzlich gilt das für Nachtlokale wie Pubs und Bars aber nicht.

Voraussetzung dafür, dass geöffnet werden darf, ist, dass Sitzplätze vorhanden sind und die Abstandsregeln eingehalten werden können. Wie genau die Regeln für die Hotellerie aussehen werden, ist noch offen. Fix ist bislang, dass Beherbergungsbetriebe – Ferienwohnungen und Airbnb-Unterkünfte zählen dazu – am Pfingstwochenende ab 29. Mai aufsperren dürfen – auslüften und einkehren wird also möglich sein. (Regina Bruckner, 28.4.2020)

Anmerkung: Dieser Artikel wurde aktualisiert