Der aktuelle Gerichtsbeschluss zur Causa Eurofighter hat ein Nachspiel.

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Was hat der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) rund um den Eurofighter-Deal konkret anzeigen lassen?

Im Februar 2017 brachte Doskozil, mittlerweile Landeshauptmann im Burgenland, auf Basis der Recherchen der Taskforce im Verteidigungsressort Anzeige gegen den Eurofighter-Hersteller, heute Airbus, ein – und lieferte dafür zwei Argumente. Erstens: Beim Abschluss der Kaufvereinbarung im Jahr 2003 und beim Vergleich im Jahr 2007 unter dem damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos (ebenfalls SPÖ) sei die Republik in puncto Lieferfähigkeit getäuscht worden – statt der bestellten Tranche 2 bekam man Flugzeuge der Tranche 1. Zweitens: In den Kaufpreis seien Gegengeschäftskosten eingepreist worden, von denen 183,4 Millionen Euro in dubiose Netzwerke wie Vector Aerospace versickert seien.

Warum hat das Wiener Straflandesgericht das Verfahren eingestellt?

Die Entscheidung des Gerichts ist ein herber Rückschlag für die Republik, aber auch für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese habe es nicht geschafft darzulegen, "welche Entscheidungsträger welcher konkreter Tathandlungen verdächtig sind". Der Strang sei seit Herbst 2019 "ausermittelt", neue Erkenntnisse seien nicht mehr zu erwarten. Die einzelnen Vorwürfe werden Stück für Stück vom Gericht auseinandergenommen:

  • Lieferfähigkeit: Hier beruft sich das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, dem zufolge Eurofighter "jederzeit" die Lieferung der Flugzeuge gewährleisten konnte. Eine Täuschung über die Lieferfähigkeit der Tranche 2 sei "nicht feststellbar", da "bereits aus dem Vertragstext eindeutig ersichtlich ist, dass eine Lieferung zum vereinbarten fixen Liefertermin eben nicht garantiert werden könne".
  • Gegengeschäfte: Den Beschuldigten in diesen Ermittlungen können etwaige Täuschungshandlungen nicht zugeordnet werden, schreibt das Gericht. Dazu kommt aber, dass sich die Republik "im Irrtum" über die Einpreisung der Gegengeschäfte befand: Ihren Mitarbeitern sei anhand von Studien klar gewesen, dass Gegengeschäfte wohl den Kaufpreis erhöhen.
  • Vermögensschaden: Um zu beweisen, dass die Republik um die in der Anzeige behaupteten 183 Millionen Euro geschädigt würde, müsste klar ersichtlich sein, dass sie sonst einen anderen Kaufpreis ausgehandelt hätte – das sei nahezu unmöglich. Abgesehen davon ist der Flugzeughersteller natürlich "gewinnorientiert" – und: "Im Verlangen eines bestimmten Preises ist daher im Prinzip noch nicht die Behauptung der Angemessenheit des Preises enthalten." Ein am freien Markt ausgemachter Kaufpreis kann somit keine Täuschung darstellen.

Bedeutet dieser Urteilsspruch das Ende der Causa?

Nein, denn: Das aktuell eingestellte Verfahren betrifft allein die Betrugsanzeige unter Doskozil. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption seien nach wie vor am Laufen, erklärte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auch das Straflandesgericht verweist darauf, dass die Einstellung nur den Doskozil-Strang betrifft.

Aber dennoch gilt Doskozils Anzeige nun als null und nichtig?

Auch dieser Strang hat noch ein Nachspiel. Denn Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn, der als Leiter der Finanzprokuratur quasi die Republik vertrittt, hat bereits angekündigt, als Privatbeteiligte den Einstellungsbeschluss mit einer Beschwerde zu bekämpfen. Konkret soll das Oberlandesgericht Wien den Beschluss des Straflandesgerichts überprüfen. Peschorn geht davon aus, dass die derzeit nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung nicht halten wird.

Wie wird die Einstellung des Verfahrens vom Rest der Republik aufgenommen?

Doskozil selbst spricht angesichts der erstinstanzlichen Einstellung von einem "waschechten Skandal". Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) steht hinter den rechtlichen Schritten von Peschorn und pocht auf Schadenswiedergutmachung. Die rot-blau-pinke Opposition sieht nun die Regierung gefordert – und zwar von Tanner bis hin zu Justizministerin Alma Zadić (Grüne). (Nina Weißensteiner, Fabian Schmid, 28.4.2020)