Gemeinsames Yoga oder Fitness im Freien wird wieder unter bestimmten Auflagen erlaubt sein.

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Frage: Warum werden die Maßnahmen nun gelockert?

Antwort: Mit Ende April sind die Ausgangsbeschränkungen ausgelaufen. Am 30. April, kurz vor Mitternacht veröffentlichte das Gesundheitsministerium die neue Verordnung. Ab 1. Mai werden zwar weiterhin Einschränkungen gelten, diese sollen aber lockerer sein als zuvor. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begründet das mit dem Rückgang der Infektionszahlen. Die bereits weithin bekannte Reproduktionszahl R sei erfreulich, denn sie liege derzeit bei 0,59 – beim Faktor 1 würde ein Erkrankter einen weiteren anstecken. Die neuen Regelungen sollen vorerst bis Ende Juni gelten. Die Verordnung soll Mittwochfrüh veröffentlicht werden.

Frage: Wen darf man ab Mai nun im öffentlichen Raum treffen?

Antwort: Die zentrale Einschränkung, wonach man haushaltsfremde Personen im öffentlichen Raum nur mit einem Meter Abstand treffen darf, bleibt weiterhin aufrecht. Das gilt also auch für Verwandte, mit denen man nicht zusammenwohnt. "Organisierte Veranstaltungen wie Yoga oder Fitness im Freien" sollen wieder möglich sein, teilte das Gesundheitsministerium auf STANDARD-Anfrage mit. Voraussetzung: Es nehmen nicht mehr als zehn Personen teil. Klargestellt wurde außerdem, dass bei Begräbnissen künftig bis zu 30 Personen anwesend sein dürfen.

Neu ist die Bestimmung, dass "beim Betreten öffentlicher Orte im geschlossenen Raum" immer ein Nasen-Mund-Schutz zu tragen ist.

Frage: Wo darf man sich treffen?

Antwort: Mit 29. Mai dürfen auch Freizeitanlagen und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen. Auch für Freibäder sei dieses Datum der "Zielhorizont", sagte Anschober. Details müssen noch geklärt werden. Auch in Lokalen sind abgespeckte Zusammenkünfte ab Mitte Mai wieder möglich. Für Parks und öffentliche Flächen gelten das Abstandsgebot und die Gruppengrößenbeschränkung ebenfalls.

Explizit geschlossen bleiben Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks. Auch Tanzschulen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos müssen weiter auf die Öffnung warten, ebenso Tierparks und Zoos.

Frage: Und wie komme ich dahin?

Antwort: Eine Neuregelung gilt für Fahrgemeinschaften von nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen: Statt wie bisher mit Maske und einem Meter Abstand gilt nun zwar weiterhin Maskenpflicht, aber statt der Abstandsregel dürfen nun generell maximal zwei Personen in einer Reihe sitzen. Diese Regel betrifft auch Taxifahrten.

Frage: Wird in den Öffis etwas anders?

Antwort: Ziel sei, so Anschober, dass der Abstand auch dort wahrgenommen werden kann, "aber ich kann niemanden dafür strafen, wo das Angebot nicht vorhanden ist, dass er vielleicht auf 80 Zentimeter zum Nächsten steht". Bestehen bleibt die Maskenpflicht.

Von den ÖBB heißt es dazu, man werde am 11. Mai wieder zum Normalfahrplan zurückkehren, aktuell fährt man ja noch etwas ausgedünnt. Ähnliche Infos kommen von den Wiener Linien, die noch nicht nach Normalfahrplan fahren, das aber in dem Falle wieder machen werden. Ansonsten sehen beide Verkehrsunternehmen keine Veränderungen auf sich zukommen, die Fahrgäste werden ohnehin seit Wochen dazu aufgefordert, Maske zu tragen und Abstand zu halten. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, in Öffis zu kontrollieren, ob sich alle an die Maßnahmen halten. Bis jetzt aber hätten Fahrgäste gut kooperiert, betonen die Verkehrsbetriebe.

Frage: Was ändert sich dann zu vorher?

Antwort: Die aktuell in Kraft befindliche Verordnung verbietet grundsätzlich das Betreten des öffentlichen Raumes. Man darf nur vor die Tür gehen, wenn man eine der fünf bekannten Ausnahmen geltend machen kann. Mit der neuen Regelung wird der Spieß umgedreht: Das Rausgehen ist nun grundsätzlich wieder erlaubt, es gelten jedoch Einschränkungen – wie der berühmte Mindestabstand. Nachdem manche Juristen argumentieren, dass mit einer breiten Auslegung der aktuellen Verordnung auch jetzt Treffen unter Freunden im öffentlichen Raum – mit Abstand – möglich sind, würde es in der Praxis keine Veränderung für jene bedeuten, die das auch bisher so gehandhabt haben. Vielmehr würde das mitunter sogar eine Verschärfung bedeuten: Denn auch "private Zusammenkünfte sind bis maximal zehn Personen zulässig", heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. Das sei, zumindest nach Rechtsauffassung der Regierung, eine "Erleichterung und Klarstellung, weil der Besuch von organisierten Zusammenkünften" nun zulässig sei.

Frage: Und im Privaten?

Antwort: Was Besuche in fremden Wohnungen betrifft, gab es unterschiedliche Rechtsauslegungen. Eine Regelung, die den privaten Bereich an sich angeht, gibt es auch jetzt nicht. Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass die ausgelaufenen Ausgangsbeschränkungen den Weg zur anderen Wohnung ohnehin verunmöglicht haben. Das sahen namhafte Juristen mitunter anders.

Mit der neuen Regelung sind Besuche in privaten Wohnungen nun auch nach Regierungsansicht zweifelsfrei möglich. Man appelliere jedoch an die Eigenverantwortung, was Hygiene- und Abstandsregeln betrifft.

Frage: Wie ist es mit Demonstrationen?

Antwort: Die neuen Regelungen in puncto Versammlungen sollen nicht für jene Zusammenkünfte gelten, die unter das Versammlungsgesetz fallen. Soll heißen: Demonstrationen werden rechtlich extra geregelt. Sie sollen prinzipiell unter Auflagen erlaubt sein. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) verwies allerdings darauf, dass es bei der Genehmigung im Einzelfall gelte, zwischen Grundrechten und Gesundheit abzuwägen. Bei künftigen Demos sei jedenfalls ein Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich, Veranstalter müssen außerdem garantieren, dass bestimmte Regeln umgesetzt werden. Darunter falle etwa auch das Tragen einer Maske.

Frage: Was ändert sich in Geschäften?

Antwort: Bisher laufe es recht gut in Geschäften, sagte Anschober. So sei bei einer Testung von Baumarktpersonal, das ja seit zwei Wochen wieder arbeitet, nur eine von 330 Personen positiv getestet worden. Seit Freitag dürfen auch wieder mehr Leute in die Geschäfte: Bisher war nur eine Person auf 20 Quadratmetern Geschäftsfläche erlaubt, nun wurde das auf zehn Quadratmeter gesenkt. Dies gilt ausdrücklich auch für Einrichtungen zur Religionsausübung und für Märkte im Freien.

Während kleinere Geschäfte bereits seit 14. April wieder betrieben werden konnten, dürfen ab 2. Mai auch jene mit mehr als 400 Quadratmetern und Einkaufszentren aufsperren. Erste Dienstleister mit persönlichem Kontakt wie Friseure dürfen ebenfalls ab Samstag wieder ihre Läden öffnen. Die Maskenpflicht bleibt aufrecht.

Frage: Wie sieht es auf Spielplätzen aus?

Antwort: Für Spielplätze gibt es keine bundesweite Regelung. In Wien, kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) an, sollen sie nächste Woche wieder öffnen – also frühestens am 4. Mai. In zahlreichen anderen Städten und Bundesländern werden die Spielplätze schon am 1. Mai wieder zugänglich gemacht, etwa in Innsbruck, Klagenfurt, Eisenstadt und in ganz Vorarlberg.

Frage: Wie wird all das kontrolliert?

Antwort: Im öffentlichen Raum kontrolliert die Polizei, ob der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Sie kann auch Organstrafmandate, also Strafzettel, ausstellen. Privatwohnungen wurden und werden nicht kontrolliert – dass es dafür gar keine rechtliche Handhabe gebe, betonen Verfassungsexperten seit Wochen. Innenminister Nehammer betonte am Dienstag erneut: Die Auflösung sogenannter Corona-Partys sei wegen Lärmregelungen erfolgt, nicht wegen der Covid-19-Maßnahmen.

Frage: Gibt es Kritik an der Regierung?

Antwort: Ja, vor allem deshalb, weil Gesagtes und Gesetze nicht immer zueinanderpassen. Verfassungsrechtler kritisierten außerdem, dass Verordnungen schwammig formuliert wurden, der Verfassungsgerichtshof wird sich im Juni mit der Thematik beschäftigen. Die Neos fürchten, dass die Regierung – entgegen öffentlichen Beteuerungen – doch noch Corona-Kontrollen in Privathaushalten planen könnte. Anlass ist eine vom Kanzleramt an die Parlamentsklubs verschickte Zusammenfassung der ab 1. Mai geltenden Maßnahmen. Dort heißt es, die Einhaltung der Zehn-Personen-Grenze werde auch für den privaten Bereich empfohlen, aber "vorerst" nicht kontrolliert.

Frage: Wann wird wieder alles normal?

Antwort: Anschober betont: Es gebe vier Phasen. Phase eins sei gut überstanden. Wenn die Infektionszahlen nach den Öffnungen in Phase zwei so bleiben, folge Phase drei: ein Leben mit Mindestabstand und Hygienevorschriften, im Idealfall bis zur Impfung. Aber: "Es ist noch nicht vorbei." Sollten die Zahlen in die Höhe gehen, müsse man die Notbremse ziehen. (Gabriele Scherndl, Vanessa Gaigg, 28.4.2020)