Weil die von ihm gemessenen Bandbreiten weit weg waren vom "bis zu"-Optimum, erhielt A. sein Geld von "3" zurück.

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Zwischen den theoretisch erreichbaren Geschwindigkeiten und dem tatsächlichen Ergebnis können bei mobilem Breitbandinternet mitunter Welten liegen, speziell in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus. Das zeigen auch zahlreiche Speedtest-Ergebnisse, die Leser dem STANDARD in den letzten Wochen übermittelt haben.

Eine Diskrepanz, mit der sich auch Leser A. aus dem 16. Wiener Gemeindebezirk geplagt hat. Er hatte sich für den Tarif "Limbo Surf" von Lidl Connect entschieden und eine SIM-Karte nebst Guthaben in einer Filiale des Diskonters erworben. Im Rahmen einer Aktion verspricht dieser derzeit eine Download-Bandbreite von "bis zu 80 Megabit/s" bei unlimitiertem Datenvolumen für rund 20 Euro monatlich, wenn man ihn bis zum 3. Mai aktiviert.

Nicht einmal ein Zehntel der Download-Bandbreite

In der Praxis war As Verbindung aber weit vom Optimum entfernt, wie von ihm vorgelegte Bandbreitentests zeigen. Am 15. April kam er kurz nach Mittag auf sieben Mbit/s, einen Tag später waren es nur 3,4. Bandbreiten, bei denen selbst bei alleiniger Nutzung der Verbindung HD-Streaming von Videos zum Problem werden kann. Die schlechten Ergebnisse wurden sowohl im Innenraum als auch im Außenbereich erzielt.

Die Messergebnisse von Leser A.
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Der Kunde wandte sich daraufhin an "3", in dessen Netz Lidl Connect und das auch den Support abwickelt. Er ersuchte um einen Rücktritt vom Kauf aufgrund der massiven Diskrepanz zwischen Optimum und Realität.

Lidl gewährt Rücktritt

Gegen Übermittlung von PUK und Kaufbeleg gab man seiner Bitte statt und informierte ihn, dass der Kaufbetrag bald auf sein Konto überwiesen würde. Ein Akt der Kulanz, mit der man allerdings nicht rechnen muss.

Denn eine einfache Rücktittsmöglichkeit gibt es für Mobilfunktarife nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss nicht. Der Nachweis, dass der Anbieter die bezahlte Leistung nicht erbringt, gestaltet sich aufgrund der Eigenheiten von Mobilfunk schwierig. Eine Rolle spielen etwa die Entfernung zwischen Handy oder Router und dem nächsten Masten des Netzanbieters, ebenso wie etwaige Hindernisse dazwischen und die aktuelle Auslastung.

Erreicht eine Sendestation ihre Kapazitätsgrenze, so erhalten alle Nutzer nur noch anteilig Bandbreite. Die Anbieter verwenden dafür verschiedene Klassifikationslisten als Schlüssel. Generell gilt dabei aber, dass mobile Angebote – also übliche Handytarife – gegenüber stationärem LTE-Breitbandinternet bevorzugt behandelt werden.

Testzeitraum vereinbaren

Die Abdeckungskarten der drei Netzbetreiber A1, "3" und Magenta ermöglichen zumindest eine grobe Einordnung, ob der eigene Wohnort gut mit LTE abgedeckt ist. Die Telekombehörde RTR rät ausdrücklich dazu, vor der Inanspruchnahme eines Tarifs mit dem Anbieter möglichst schriftlich einen Testzeitraum zu vereinbaren, um den Empfang in der Praxis erproben zu können.

Das gestaltet sich freilich bei Vertragstarifen, die man in einem Shop abschließen kann, einfacher als bei virtuellen Providern, bei denen oft nur online oder per Hotline gebucht werden kann. (gpi, 29.04.2020)