Tausende Menschen drängten sich am 24. Juli 2010 in einem Tunnel am Veranstaltungsgelände in Duisburg, als eine Panik ausbrach.

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Berlin – Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten endgültig eingestellt. Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit endet damit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen ohne ein Urteil.

Die Kammer wollte am Montag im Anschluss an die Verkündung des Beschlusses noch ihre Erkenntnisse aus dem Verfahren vortragen. In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Veranstaltung in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten war in einem großen Saal des Kongresszentrums Düsseldorf verhandelt worden.

Sieben weitere Verfahren bereits im Vorjahr beendet

Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben.

Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde.

Belastendes Gutachten wird nicht mehr verlesen

Als nächster Prozessschritt war ursprünglich die Einführung des 3.800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war. (APA, red, 4.5.2020)