Peter Pilz geriet noch als Abgeordneter in eine Telekomüberwachung.

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Die Causa Eurofighter sorgt auch in der Justiz regelmäßig für Verwerfungen. Berühmt ist etwa jene Dienstbesprechung zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und ihrem Vorgesetzten im Justizministerium, in der Sektionschef Christian Pilnacek davon sprach, Teile des "Scheißakts" zu "derschlagen". Die Korruptionsjäger fühlten sich gegängelt und zeigten ihren Vorgesetzten an, der reagierte ebenfalls mit einer Anzeige, weil die Sitzung heimlich aufgenommen wurde. Ermittlungen gab es keine, dafür eine Mediation.

Aber auch die Vorgeschichte davon ist von Querelen geprägt. Denn die WKStA übernahm das riesige Eurofighter-Verfahren erst, weil Ermittlungen gegen den Staatsanwalt eingeleitet wurden, der die Causa jahrelang betreut hat. Dieser "R." hat am Rande einer Einvernahme am 20. Dezember 2018 den damaligen Abgeordneten Peter Pilz (Jetzt) von einer Weisung im Verfahren informiert, der zufolge manche Dokumente aus Gründen der Nationalen Sicherheit aus dem Akt entfernt werden sollen.

Pilz stellte dazu eine parlamentarische Anfrage, R. wurde dann die Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen – es gilt die Unschuldsvermutung. Um mehr über Kontakte zwischen R. und Pilz herauszufinden, regte die zuständige Staatsanwaltschaft Eisenstadt eine umfassende Telekomüberwachung an, nämlich von Verkehrsdaten und Standortdaten. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, dass dies rechtswidrig war. Vor allem stört das Gericht, dass Telekomdaten ab 1. Dezember 2018 übermittelt wurden, also 19 Tage bevor R. und Pilz aufeinandertrafen und elf Tage bevor die Weisung – also der Inhalt des angeblichen Geheimnisverrats – erst formuliert wurde.

"Unbegründbar, warum notwendig"

"Da über eine nichtexistente Weisung schwerlich gesprochen werden kann, bleibt im Dunkeln und ist es unbegründbar, weshalb die (...) Maßnahme notwendig sein soll", so das Gericht scharf. Außerdem seien Daten zu Telefonkontakten "ungeeignet, die Sachverhaltsaufklärung zu fördern". In den Tagen nach der Einvernahme telefonierten Pilz und R. noch zweimal, und zwar für insgesamt 210 Sekunden.

Laut Pilz ging es bei der Überwachungsmaßnahme darum, dass ein Netzwerk in der Justiz "so viel wie möglich über die Zusammenarbeit von gerichtlicher und parlamentarischer Aufklärung der Eurofighter-Affäre wissen" wollte. "Wer mit den falschen Abgeordneten spricht, riskiert seine Existenz", schreibt Pilz auf "Zackzack.at", das zuerst über die Entscheidung des OLG Wien berichtet hat.

Die Causa R. beschäftigte unlängst auch den Weisungsrat des Justizministeriums: Dieser empfahl, einen Anklagepunkt zu streichen. Dabei soll es laut Ö1 um einen weiteren Aspekt des Verfahrens gehen: R. beauftragte einen Gutachter, der später sein Treuzeuge wurde. Wegen des enorm hohen Honorars vermutet die Staatsanwaltschaft Eisenstadt "Amtsmissbrauch", der Weisungsrat sieht das anders. (Fabian Schmid, 6.5.2020)