Parade anläßlich des Christopher Street Days in Berlin.

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Berlin – In Deutschland stehen Pseudotherapien zum Umpolen von Homo- oder Transsexuellen künftig unter Strafe. Der Bundestag beschloss einen Gesetzesentwurf, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor für das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen vorsieht.

Gesundheitsminister Jens Spahn wertete das neue Gesetz als wichtiges Signal für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben in Deutschland. Die umstrittenen Therapien erzeugten viel Leid, sagte der christdemokratische Politiker am Donnerstag. "Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie." Mit dem Gesetz komme zum Ausdruck, "dass wir jeden so akzeptieren, wie er ist", fügte der bekennende Homosexuelle hinzu.

Homosexualität als Erkrankung

Die Konversionstherapien zielen darauf ab, die homosexuelle Orientierung eines Menschen zu ändern beziehungsweise zu "heilen" und in heterosexuelles beziehungsweise asexuelles Verhalten umzuwandeln. Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei, die korrigiert werden müsse.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die umstrittenen Therapien bei unter 18-Jährigen generell verboten werden. Das Verbot soll zudem grundsätzlich gelten, wenn Erwachsene einem "Willensmangel" unterliegen – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das trifft zum Beispiel zu, wenn jemand über den therapeutischen Nutzen getäuscht oder nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wird. Verboten werden das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen. (APA, AFP, 7.5.2020)