Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds der WKO nicht erfüllen, hätten aus dem Covid-19-Fonds des KSVF bis heute lediglich die sogenannte "Soforthilfe" von 500 oder 1.000 Euro erhalten, manche hätten noch nicht einmal dazu Zugang oder warteten noch immer auf die Erledigung ihres Antrags.

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Wien – "Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste es was es wolle, in die Tat um!" Mit diesem dringenden Appell wendet sich der Kulturrat Österreich am Freitag in einem Offenen Brief an die Bundesregierung.

Der anfänglichen Hoffnung, über den Unterstützungsfonds rasch zu Hilfe zu kommen, sei nun ein "beunruhigender Stillstand" gefolgt. Konkret warte man auf die zweite Phase des Covid-19-Fonds im KSVF (Künstlersozialsversicherungsfonds), auch die angekündigte Unterstützungsstruktur für Kunst- und Kulturvereine (NPOs) stehe nach wie vor aus. Darüber hinaus kritisiert der Kulturrat, dass Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessenvertretungen nicht in den Gestaltungsprozess der Unterstützungsfonds involviert würden.

Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds der WKO nicht erfüllen, hätten aus dem Covid-19-Fonds des KSVF bis heute lediglich die sogenannte "Soforthilfe" von 500 oder 1.000 Euro erhalten, manche hätten noch nicht einmal dazu Zugang oder warteten noch immer auf die Erledigung ihres Antrags. Auch beim Härtefall-Fonds selbst stelle sich die am 20. April gestartete zweite Phase "ernüchternd" dar: "Die nun errechneten Unterstützungsbeträge für den ersten Monat sind oftmals grenzwertig niedrig oder sogar bei null Cent, weil bereits durch die Soforthilfe ausgeschöpft." Es brauche dringend eine Unterstützungshöhe, "von der zumindest die nackte Existenz und die laufenden betrieblichen Kosten gesichert werden können", so der Kulturrat. 1.500 Euro zum Überleben für sechs Monate – und länger – ohne Einkommen seien keine Perspektive.

Zahlungen zur Abfederung

Weiters gebe es für gemeinnützige Kultureinrichtungen weder eine zeitliche noch finanzielle Perspektive, während andere Branchen wieder schrittweise öffnen dürfen. Daher fordert der Kulturrat, Zahlungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen auf den gesamten Zeitraum der Einschränkungen im Kunst- und Kulturbetrieb auszudehnen und auch längerfristige Nachwirkungen abzudecken. Die monatliche Mindestpauschalzahlung zur Existenzsicherung müsse darüber hinaus "auf mindestens die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden". Zu den weiteren Forderungen zählt u.a. eine Ausdehnung der Zugangsberechtigten im KSVF "auf alle im freien Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen".

Die IG Autorinnen Autoren fordern unterdessen am Freitag "die lückenlose Aufklärung" nach dem "Datenleck" des WKO-Härtefallfonds, auf das man bereits Ende März gestoßen sei. "Sehr rasch wurde klar, dass dieser relativ ungehinderte Zugang zu persönlichen Daten und vor allem die Offenlegung von Privatadressen, auch bekanntester Persönlichkeiten, äußerst problematisch ist." Die IG Autorinnen Autoren habe deshalb gegenüber der zuständigen Instanz und bei Anfragen über eine Möglichkeit zur Eruierung der KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters für Neue Selbständige) auf die WKO verwiesen.

Die IG Autorinnen Autoren gehe "mit absoluter Gewissheit" davon aus, dass auch alle ihre Mitglieder, die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich erfasst sind, von dieser Zugriffsmöglichkeit auf ihre Privatadressen und auf andere persönliche Angaben betroffen sind, wie ebenso alle selbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden. "Das macht uns fassungslos. Wir fordern die lückenlose Aufklärung über den Datenverkehr seit der Öffnung des Zuganges zum ERsB durch die Härtefallfonds-Richtlinien der WKO." (APA, 8.5.2020)