Ende August wurde Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er einen 35-Jährigen erstochen hat. Der Angriff führte zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz.

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Berlin – Gut 20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff von Chemnitz ist das Urteil rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Revision des angeklagten Syrers verworfen, wie das Gericht am Freitag in Leipzig mitteilte. Wegen des Angriffs auf einen 35-jährigen Deutschen hatte das Landgericht Chemnitz den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Bundesgerichtshof schloss sich diesem Urteil nun an. Der Fall hatte im August 2018 auch international für Aufsehen gesorgt. Nach dem Tod des Deutschen am Rande des Stadtfestes hatte es rassistisch motivierte Übergriffen gegeben, die noch mehr als das Verbrechen selbst ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen.

Angeklagter schwieg bei Prozess

Der Angeklagte Alaa S. bestritt in Vernehmungen, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Während des fünfmonatigen Prozesses schwieg er dann. Das Landgericht kam jedoch zu der Überzeugung, dass er gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker Daniel H. erstochen hat.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied nun: "Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben." Die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der Angeklagte der Täter war, sei frei von Rechtsfehlern. Die Ausführungen des Landgerichts dazu seien weder lückenhaft noch unklar oder widersprüchlich.

Verteidigerin Ricarda Lang hatte der Kammer Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht sei "nicht unbeeinflusst" von den politischen Verhältnissen in Chemnitz gewesen. Der Bundesgerichtshof kam nun aber zu der Überzeugung, dass sich das Landgericht auf eine Vielzahl von Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt habe. (APA, red, 8.5.2020)